Das Urteil ist gefallen – und es könnte härter nicht sein. Am Freitag schickte das Landgericht Potsdam die Mörder von Carolin G. für immer hinter Gitter. Björn R. und sein Komplize Benjamin K. wurden wegen des grausamen Mordes an der 40-jährigen Mathelehrerin zu lebenslanger Haft verurteilt. Damit nicht genug: Für Björn R., den Ex-Partner des Opfers, erkannte das Gericht zusätzlich auf die „besondere Schwere der Schuld“. Das bedeutet: keine Aussicht auf vorzeitige Entlassung.
Der Tod der Lehrerin beschäftigte die Justiz über längere Zeit, und nun ist der Prozess vor dem Landgericht wie erwartet mit einem harten Urteil zu Ende gegangen. Das Urteil für die beiden Angeklagten sieht lebenslange Haftstrafen vor, allerdings mit einem entscheidenden Unterschied. Während der Ex-Partner der getöteten Carolin G. zusätzlich die besondere Schwere der Schuld zugesprochen bekam, was eine Entlassung nach 15 Jahren in der Regel ausschließt, blieb dies bei seinem früheren Schulfreund aus. Zudem wurde beiden Angeklagten die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entzogen. Das Urteil im Mordkomplott-Fall ist aber noch nicht rechtskräftig.
Im Mai des Vorjahres war die 40-jährige Lehrerin auf der Autobahn A9 bei Brück, südwestlich von Potsdam, auf dem Standstreifen ihres Fahrzeugs erschossen worden. Angeklagt wurden ihr ehemaliger Lebensgefährte und ein Schulfreund von ihm. Das Gericht stellte fest, dass die beiden Männer den Entschluss gefasst hatten, die Frau zu töten, nachdem es zu einem jahrelangen Streit um das Sorgerecht für das gemeinsame Kind gekommen war. Der Schulfreund soll das Auto der Frau von der Fahrbahn abgedrängt und sie anschließend durch die Fensterscheibe des Wagens mit fünf Schüssen getötet haben.
Während der Urteilsverkündung zeigten sich die beiden Angeklagten zunächst äußerlich ruhig. Der Ex-Partner hörte aufmerksam zu und machte sich Notizen, so wie es auch in den vorangegangenen Verhandlungstagen der Fall war. Der Schulfreund hingegen reagierte emotionaler: Zunächst niedergeschlagen und fassungslos, begann er später, die Ausführungen des Richters mit leisen Kommentaren wie „Schwachsinn“ und „Habe ich nie gesagt“ zu versehen. Er schüttelte wiederholt den Kopf.
Mordkomplott auf der A9 war hassgetrieben
Die Beziehung zwischen der Getöteten und ihrem Ex-Partner hatte vor etwa vier Jahren über eine Dating-App begonnen. Nach kurzer Zeit wurde sie schwanger, doch nach der Geburt des gemeinsamen Kindes zerbrach die Beziehung, und es entwickelte sich ein Sorgerechtsstreit. Laut Gericht war ein Schlüsselmoment in diesem Konflikt ein Vorfall, bei dem sich das Kind im Beisein der Mutter verbrühte. Daraufhin drohte der spätere Täter, sie umzubringen. Diese Drohungen wiederholten sich im Laufe der Zeit und wurden immer konkreter.

Der Richter stellte klar, dass der Ex-Partner seine frühere Lebensgefährtin gehasst habe. Er habe sie als Mutter abgewertet und war der Ansicht, dass sie absichtlich dem gemeinsamen Kind Schaden zugefügt habe. Aus diesem Hass heraus entwickelte er den Plan, sie zu töten, um den Sorgerechtsstreit zu seinen Gunsten zu entscheiden. Dabei wandte er sich an seinen früheren Schulfreund, um den Mord auszuführen, ohne sich selbst direkt daran zu beteiligen.
Der Unterschied im Strafmaß wurde damit begründet, dass der Ex-Partner der geistige Urheber des Mordkomplotts war und von dem Tod der Frau profitierte. Sein Schulfreund hingegen habe die Tat aus falsch verstandener Loyalität ausgeführt, ohne einen direkten eigenen Vorteil zu haben. Das Gericht hielt außerdem die Aussagen der beiden Angeklagten in entscheidenden Punkten für unglaubwürdig. ■