Revisionsprozess

Sex-Mord im Nazibunker: Lebenslang für den Frauenkiller von Brandenburg

Erst wurde er wegen Totschlags verurteilt. Der Bundesgerichtshof geht aber von Mord aus. Jetzt gab es das neue, härtere Urteil.

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Bunkerkiller Kurt L. wurde jetzt zu lebenslanger Haft verurteilt.
Bunkerkiller Kurt L. wurde jetzt zu lebenslanger Haft verurteilt.Katrin Bischoff

Zweieinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer Frau in einem alten SS-Bunker in Brandenburg ist deren Ex-Freund wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Wegen Totschlags war er in diesem Fall bereits verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof ging von Mord aus.

In einer Neuverhandlung des Falls sah das Landgericht Neuruppin die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt an, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte. Das Urteil fiel bereits am vergangenen Mittwoch.

Angeklagt war Kurt L. Er hatte im Juli 2021 seine Ex-Freundin Bianca S. (damals 26), die Mutter eines fünf Jahre alten Kindes, mit einem Stechbeitel erstochen. Sieben Stiche in Hals, Nacken und Rücken. Das alles geschah im Funkbunker Karo Ass – heimtückisch bei einem Wiedersehen.

Mit diesem Foto suchte die Polizei nach Bianca S.
Mit diesem Foto suchte die Polizei nach Bianca S.Polizei

Das Landgericht hatte den Angeklagten im Februar 2022 wegen Totschlags zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass Kurt L. die Frau im Juli 2021 getötet hatte, um die Beziehung auf diese Weise zu beenden.

Sex-Mord im Nazibunker geschah heimtückisch

Gegen das Urteil legten Staatsanwaltschaft und Nebenklage Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein mit dem Ziel, eine Verurteilung wegen Mordes zu erreichen. Der BGH hob das Urteil im März 2023 auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht Neuruppin zurück.

Der BGH bemängelte, dass im ersten Prozess viele gewichtige Indizien nicht berücksichtigt worden wären. Diese könnten aber dafür sprechen, dass der Angeklagte die arglose Frau in den abgeschiedenen Nazibunker am Grabowsee bei Oranienburg gelockt habe, um sie dort unter Ausnutzung stark eingeschränkter Verteidigungsmöglichkeiten zu töten.

Mit seinem neuen Urteil folgte das Landgericht nun den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Die Verteidigung hatte maximal zehn Jahre Haft wegen Totschlags für den 31-jährigen Angeklagten gefordert. Sie legte nach Angaben des Gerichtssprechers Revision gegen das Urteil ein. ■