Vergewaltigungs-Prozess

14-Jährige überfallen! Ist er der Vergewaltiger vom Schlachtensee?

Islam El-M. (18) ist ein stämmiger Typ, das Haar gescheitelt. Er soll das Mädchen zusammen mit einem Kumpel vergewaltigt haben.

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Der Angeklagte Islam El-M. (18) steht seit Donnerstag in Berlin vor Gericht.
Der Angeklagte Islam El-M. (18) steht seit Donnerstag in Berlin vor Gericht.Pressefoto Wagner

Viele Teenager feierten am Schlachtensee in Berlin. Für eine 14-Jährige aber endete die Party in einem furchtbaren Albtraum.

Sieben Monate später stehen nun zwei junge Männer wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung vor dem Landgericht. Mehmet E. (19) aus der Haft vorgeführt – smart und schmal. Auf freiem Fuß ist Islam El-M. (18) – ein stämmiger Typ, das Haar gescheitelt.

Der 9. Juni am See in Zehlendorf. Viel los an den Liegewiesen. Die Anklage: „Bis zu 80 Kinder, Jugendliche und Heranwachsende nahmen teil.“ Gegen 22.30 Uhr sollen E. und El-M. „aus einer Gruppe männlicher Jugendlicher und Heranwachsender heraus“ auf die 14-Jährige zugegangen sein.

„Komm mal mit“, soll der smarte E. laut Anklage gesagt haben. Sie hatte etwas Alkohol getrunken, sie sei ein paar Schritte freiwillig mitgegangen, habe es sich dann aber anders überlegt und sich gesträubt.

Freundinnen fanden die 14-Jährige nach der Vergewaltigung, sie weinte

Die mutmaßlichen Täter sollen sie mit Gewalt gezogen, dann weggetragen haben, zu einer abgelegenen Stelle. Die Anklage: „Beide handelten ihrer gemeinsamen Abrede folgend, die Zeugin zu isolieren und mit ihr allein zu sein, um an ihr sexuelle Handlungen vorzunehmen.“ Ihr „Stopp“, ihr Weinen und Flehen haben sie ignoriert.

Die 14-Jährige habe sich gewehrt, sei schließlich in ein Gebüsch gestürzt. Freundinnen, die sie bereits suchten, fanden sie dann weinend.

Das Mädchen erstattete Anzeige gegen zwei Männer. Eine spezielle Ermittlungsgruppe wurde schließlich eingerichtet. Am 10. August wurde E. vor einem Friseursalon in Tiergarten festgenommen. Er sitzt seitdem in U-Haft. El-M. blieb frei. Die Staatsanwaltschaft: „Wegen stabiler Lebensumstände keine Fluchtgefahr zu sehen.“

Gegenüber der Polizei haben die beiden Angeklagten geschwiegen. Ob sie sich im Prozess äußern werden, ist noch offen. Fortsetzung: Dienstag. ■