In Berlin vergeht kein Tag, an dem es nicht zu Gewaltstraftaten kommt. Immer häufiger greifen die Täter dabei zum Messer. In diesen Gegenden der Hauptstadt es besonders gefährlich ist.
Im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) musste der Berliner Senat erschreckende Zahlen zu Gewaltvorfällen in Berlin eingestehen. Das berichtet die „Berliner Zeitung“ (gehört wie der KURIER zum Berliner Verlag).
Die Innenverwaltung gibt daraufhin die Spitzenreiter der Messer-Kriminalität bekannt. Laut dieser Statistik steht der Alexanderplatz (32 Fälle und 20 ermittelte Tatverdächtige) auf Platz eins! Aber auch folgende Gegenden sind besonders durch Messer-Gewalt geprägt: Tempelhofer Vorstadt (22 Fälle, zwölf Verdächtige), Wedding Zentrum (22 Fälle, 16 Verdächtige), Brunnenstraße Nord (20 Fälle, zwölf Verdächtige), Reuterstraße (20 Fälle, 13 Verdächtige), Osloer Straße (19 Fälle, 13 Verdächtige).
Die Hauptstadt gilt längst als hartes Pflaster. Allein im Februar, März und April gab es in Berlin 51 Messerangriffe, bei denen 186 Personen leicht und 29 schwer verletzt wurden. Drei Menschen erlitten tödlichen Verletzungen.
17 Messer-Attacken gegen Polizisten in Berlin
384 der ermittelten Tatverdächtigen in diesem Zeitraum sind über 20 Jahre alt. 61-mal griffen laut Polizei Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren zum Messer, 60-mal Jugendliche von 14 bis 17 Jahren. Besonders erschreckend: Selbst Kinder unter 14 Jahren griffen zur Stichwaffe – in den Monaten Februar, März und April waren es 26 Taten. Dabei schreckten die Täter auch vor Polizisten nicht zurück. 17 Polizeivollzugskräfte wurden Opfer von Messerangriffen.
257 Täter besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, 40 die türkische, 39 die syrische, 19 die afghanische, gefolgt von der bulgarischen (17), „ungeklärt“ (16) und der russischen (14). Die Palette der Staatsangehörigkeiten erstreckt sich dann noch in abnehmender Reihenfolge von Osteuropa über die Balkanländer bis nach Nord- und Zentralafrika.
Berliner Senat will Vornamen der Tatverdächtigen auch zukünftig nicht nennen!
Besondere Brisanz erhält die Debatte um die Messer-Gewalt auch wegen der Weigerung des Berliner Senats, die häufigsten Vornamen der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu veröffentlichen. Der AfD-Abgeordneten Marc Vallendar hatte gefragt, die Innenverwaltung lehnte eine Auskunft ab. Das Landesverfassungsgericht gab vor zwei Wochen dem Abgeordneten insofern recht, als dass das Fragerecht des Parlamentariers verletzt sah. Den Richtern reichte die Begründung der Verwaltung, die Persönlichkeitsrechte der Tatverdächtigen schützen zu wollen, da diese identifizierbar sein könnten, nicht aus.
Dennoch verurteilte das Gericht den Senat nicht dazu, die Vornamen zu nennen. Nun hat die Innenverwaltung ihre Ablehnungsbegründung deutlich erweitert, um auch künftige parlamentarische Anfragen dieser Art nicht beantworten zu müssen.
Die Juristen der Innenverwaltung führten verfassungsrechtliche Gründe an: So bestehe bei Veröffentlichung der Vornamen der Tatverdächtigen ein hohes Missbrauchsrisiko. „Dieses manifestiert sich letztlich in der Propagierung eines Weltbildes, wonach Menschen mit Migrationsgeschichte ungeachtet ihrer deutschen Staatsbürgerschaft allenfalls als ‚Passdeutsche‘ bzw. als Deutsche ‚zweiter Klasse‘ anzusehen seien und niemals gleichberechtigte Mitglieder des als Abstammungsgemeinschaft erstandenen deutschen Volkes werden könnten“, heißt es unter anderem. Die Innenverwaltung sieht weiter eine „reale Gefahr der Stigmatisierung und pauschalen Herabwürdigung ganzer Bevölkerungsgruppen“.
Was diese Begründung wert ist, wird sich beim nächsten Mal vor Gericht zeigen. Denn Marc Vallendar will wieder klagen: „Das Verfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass das Verschweigen der Vornamen mein Auskunftsrecht als Abgeordneter verletzt.“ Und: „Dass der Senat sich dennoch weigert, ist ein Unding. Die Begründung ist dünn und substanzlos.“