Autsch! Um nicht im Stau stehen zu müssen, packte der Autofahrer eine Klimakleberin und zog sie von der Fahrbahn. Das kommt ihn teuer zu stehen.
Selbstjustiz ist strafbar. David K. (25) flatterte zunächst ein Strafbefehl ins Haus. 900 Euro (30 Tagessätze zu je 30 Euro) und einen Monat Fahrverbot wegen Körperverletzung verhängte das Amtsgericht Tiergarten auf Antrag der Staatsanwaltschaft. K. legte Einspruch ein.
8. Juli 2022 im Berufsverkehr. K. war unterwegs in Steglitz, steuerte auf eine Autobahnausfahrt zu. Plötzlich Demonstranten in orangen Warnwesten. Sie ließen sich auf der Fahrbahn nieder, einige klebten ihre Hände mit Sekundenkleber an der Straße fest – um zu verhindern, dass die Polizei sie schnell wegbringt.
Auch Afra P. (25), die mit drei weiteren Klimademonstranten blockierten wollte, klebte fest. Genau vor K.s Nase. Doch er zeigte sich zupackend: Als bereits Polizei vor Ort war, soll er die Studentin von der Fahrbahn gerissen haben. Es sei „ohne rechtfertigenden Grund“ geschehen.
Der Autofahrer soll der Klimakleberin Schmerzen zugefügt haben
Aufnahmen belegen: Der Mann im Blaumann hebt die Frau unter den Achseln an. Ein Polizist sagt noch: „Sie ist angeklebt.“ Der Autofahrer fühlt sich offenbar als Hilfssheriff, zieht die Blockiererin zur Seite. Die Studentin betrachtet danach die Innenfläche ihrer linken Hand.
Sie soll Schmerzen erlitten haben. Allerdings setzte sie sich nur kurz darauf erneut auf die Straße. Wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wurde ein Verfahren gegen die Studentin eingeleitet.