Der Lehrer, der im Internet gegen Corona-Impfungen wetterte und wegen eines Nazi-Vergleichs seinen Job verlor, steht nun wegen Volksverhetzung vor Gericht.
Von ein paar Gleichgesinnten ließ sich Rüdiger B. (62) kurz feiern: Applaus, Umarmung durch andere Gegner der Corona-Maßnahmen. Im Saal viel Eigenlob: „Hochgeachtet von Kollegen und Schülern, besonders gut engagiert und deshalb auch besonders gut bezahlt.“
Als Impf- und Maskengegner hatte er ein YouTube-Video mit dem Bild des Tors eines Konzentrationslagers und einer abgeänderten Inschrift „Impfung macht frei“ verbreitet. Etwa einen Monat später im August 2021 auf einer anderen Online-Plattform ein Video von B., in dem er laut Anklage die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung mit dem Holocaust verglichen habe.
Ein Ex-Schüler damals im Netz: „An meiner alten Schule ist ein Lehrer komplett durchgeknallt.“ Er habe den Mund-Nasen-Schutz als „modernes Hakenkreuz“ bezeichnet. Die Corona-Pandemie habe er geleugnet mit Bemerkungen wie „Es gibt hier weit und breit kein Virus“.
Schüler beschwerten sich über Volksverhetzer
Schüler beschwerten sich bei der Schulleitung. Der Fall wurde öffentlich. B.: „Dann kam diese komische Kündigung, habe zuerst für einen Witz gehalten.“ Das zweite in der Anklage genannte Video sei danach entstanden – „ein Entgegentreten“.
Das Land Berlin kündigte dem Lehrer im August 2021. Der Vorwurf: Er habe die Impfpolitik mit dem Naziregime gleichgesetzt, den Nationalsozialismus verharmlost und dessen Opfer missachtet.
B. zog vors Arbeitsgericht, verlor in der ersten Instanz, in der zweiten Instanz aber wurde die Kündigung für unwirksam erklärt. Aus Sicht des Landesarbeitsgerichts war nicht eindeutig festzustellen, dass der Lehrer mit den Äußerungen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit überschritten habe.
72.000 Euro Abfindung wurden dem Volksverhetzer zugesprochen
72.000 Euro Abfindung wurden B. zugesprochen – das Arbeitsverhältnis löste das Gericht allerdings auf. Dem Land Berlin sei die weitere Beschäftigung „nicht mehr zumutbar“.
Sein Einkommen derzeit? B.: „Nichts, lebe von Ersparnissen.“ Und sieht sich als Opfer: „Das sind sehr gute Videos, unterliegen der Kunst- und Meinungsfreiheit. Ich habe nichts falsch gemacht.“ Er sei ein kritischer Mensch, die Anklage nannte er „ein Geschreibsel“. Sein Anwalt zum KZ-Video: „Eine polemische Verwendung.“
Das Gericht hatte zunächst einen Strafbefehl über 8100 Euro erlassen. Dagegen legte B. Einspruch ein, erzwang den Prozess. Fortsetzung: 4. Januar. ■