Die Klimaaktivisten der Letzten Generation wollten mit ihren Protestaktionen auf die drohende Klimakatastrophe aufmerksam machen – nun aber stehen einige von ihnen selbst im Zentrum juristischer Ermittlungen. In München wird gegen mehrere Mitglieder der Gruppe mit harten Bandagen vorgegangen. Darunter auch die Berlinerin. Die Organisation reagiert empört und spricht von einem „Angriff auf zivilgesellschaftliches Engagement“.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat fünf frühere Aktivisten der Letzten Generation wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Nach eigenen Angaben erhielt die Gruppe die entsprechende Mitteilung, wonach die Anklage nun beim Landgericht München I vorliegt. Den Beschuldigten wird nachgesagt, gezielt Straftaten geplant und durchgeführt zu haben – ein schwerer Vorwurf, der nun vor Gericht geklärt werden soll.
Besonders brisant: Die Anklageschrift ist kein kurzer Bericht, sondern ein umfassendes 149-seitiges Dokument, das minutiös darlegt, welche Aktionen die Justiz als strafrechtlich relevant einstuft. Unter den Angeklagten befindet sich auch Carla Hinrichs, eine der bekanntesten Stimmen der Klimabewegung. Die Wahl-Berlinerin mit abgebrochenem Jura-Studium war in der Vergangenheit häufig als Sprecherin der Gruppe aufgetreten und hatte die Proteste vehement verteidigt.
Bereits im Mai 2023 hatten Polizeibeamte Hinrichs Wohnung durchsucht, nachdem die Generalstaatsanwaltschaft München Ermittlungen gegen sie aufgenommen hatte – wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Letzte Generation um Carla Hinrichs wehrt sich gegen die Vorwürfe
Die Reaktion der Letzten Generation zur neuerlichen Anklage ließ nicht lange auf sich warten. Die Organisation sieht in der Anklage einen massiven Eingriff in das Recht auf Protest und warnt vor den Konsequenzen für die Demokratie. In einer Stellungnahme betont sie: Das sei ein „Angriff auf zivilgesellschaftliches Engagement als einen Eckpfeiler der Demokratie“.

Der Fall sorgt bereits jetzt für Diskussionen. Während Kritiker der Letzten Generation das juristische Vorgehen als längst überfällig bezeichnen und in den Straßenblockaden und anderen Protestformen kriminelle Handlungen sehen, warnen Unterstützer vor einer gefährlichen Kriminalisierung legitimer Proteste. Die Frage, wo der schmale Grat zwischen zivilem Ungehorsam und strafbarer Handlung verläuft, wird nun vor Gericht entschieden.
Die Debatte um radikale Klimaproteste, ihre Grenzen und ihre gesellschaftliche Bedeutung dürfte durch diesen juristischen Fall weiter an Fahrt aufnehmen. ■