Was Frau Sparsam rät

Lahmes Internet - ab wann Sie den Preis mindern können

Langsame Datenübertragung vermiest das Interneterlebnis. Wie komme ich an Entschädigung? Der Ratgeber

Author - Susanne Dübber
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Kein Netz, kein Internet, aber trotzdem soll der Kunde zahlen?
Kein Netz, kein Internet, aber trotzdem soll der Kunde zahlen?Ralph Peters/dpa

Es geschieht mitten im spannenden Film oder an einem arbeitsamen Homeoffice-Tag, plötzlich ist das Internet weg und nix geht mehr. Im ärgsten Fall dauert das einige Zeit. Erst ab dem dritten Tag gibt es Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Schriftlich die Störung anzeigen

Dafür muss aber eine Störungsmeldung vorliegen. Die sollte also recht bald schriftlich per Mail an den Anbieter rausgehen, empfiehlt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. 

Zehn Prozent des Monatsentgelts pro Tag bis zum vierten Tag und maximal fünf Euro –bis zu dieser Höhe besteht der Anspruch auf Entschädigung. Ab dem fünften Tag beträgt die Entschädigungshöhe 20 Prozent, mindestens zehn Euro.

Läuft das Internet danach immer noch nicht, kann der Kunde den Anschluss außerordentlich kündigen. Dafür muss er allerdings zunächst schriftlich eine Frist von 10 bis 14 Tagen setzen.

Noch häufiger plagen sich Nutzer mit langsamem Internet. Stimmt die tatsächliche Übertragungsrate nicht mit dem Produkt, für das Sie bezahlen, überein, ist eine Prüfung der technischen Geräte bis hin zum Neustart des Routers fällig.

Ist alles in Ordnung und lahmt das Internet öfter, lohnt sich eine genaue Bestandsaufnahme der Datenübertragungsraten. Damit lässt sich mit dem Anbieter über eine Kürzung der monatlichen Zahlung oder eine außerordentliche Kündigung verhandeln.

Zuerst brauchen Sie Beweise. Die sammeln Sie mit Hilfe der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Dafür sind 14 Tage lang regelmäßig Datenchecks nötig.

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