Um Mitternacht ist Schluss: Wer dem Meta-Konzern bis zu diesem Montag, den 26. Mai 2025 nicht widersprochen haben wird, gibt Facebook, Instagram und Whatsapp ungefragt das Recht, heikle Daten zu nutzen. Aber was passiert, wenn man diese Frist versäumt? Und ist das wirklich so schlimm, wie Datenschützer das darstellen? Ein Überblick.
Datenschützer und IT-Aktivisten haben lautstark Alarm geschlagen: Nutzer von Facebook, Instagram und WhatsApp sollten dem Meta-Konzern von Tech-Milliardär Mark Zuckerberg widersprechen. Doch viele User sind auch weiterhin unsicher: Warum soll ich das tun, ist es wirklich so schlimm, wenn Facebook meine Daten nutzt – und tut er das nicht ohnehin längst?
Facebook, Instagram& Co: Richter wiesen Eilantrag wegen Meta AI zurück
Eben diese Sicht vertreten Richter am Oberlandesgericht Köln: Einen Eilantrag von Verbraucherschützern gegen die Nutzung von Userdaten zum Füttern der Meta AI wiesen sie vergangene Woche ab. Die Verbraucherzentrale NRW hatte mit europäischem Datenrecht argumentiert, Meta mit einem „berechtigtem Interesse“. Eine endgültige Entscheidung steht allerdings noch aus.
Viele User fragen sich vor allem: Nutzen nicht alle Tech-Konzerne längst ungefragt alles, was sie im Netz vorfinden – und ist das tatsächlich so schlimm? Tatsächlich ist es so, das die bekannten KI-Modelle von Google, Microsoft und OpenAI mit teils urhebergeschützten Informationen gefüttert wurden – darüber gibt es weiterhin viel Aufregung. Der Facebook-Mutterkonzern Meta arbeitet seit vielen Jahren mit Künstlicher Intelligenz, hinkt jedoch bei der Entwicklung eines konkurrenzfähigen Sprachmodells gegenüber ChatGPT, Gemini und dem Microsoft-Copiloten hinterher.
Um den Rückstand aufzuholen und nicht bei fremden Texten im Internet zu wildern, geht Mark Zuckerbergs Meta-Konzern einen eigenen Weg: Er will auf den Schatz der Userdaten zugreifen, was er zu Vermarktungszwecken ohnehin tut. Die KI soll aus Postings, aber auch aus Whatsapp-Inhalten lernen, worüber dort, auf Instagram und Facebook gesprochen wird. Wer dem nicht widerspricht, gibt die Kontrolle über persönliche Informationen aus der Hand. Das tun viele Nutzer allerdings ohnehin, wenn Sie der Nutzung zu Werbezwecken nicht ausdrücklich widersprechen. Die Kritik der Daten- und Verbraucherschützer richtet sich vor allem gegen das Vorgehen des Meta-Konzerns, nicht das ausdrückliche Einverständnis der User einzuholen, sondern die Daten einfach abzugreifen – es sei denn, der User widerspricht ausdrücklich.
Facebook, Instagram, Whatsapp: Mit diesen Daten füttert Meta seine KI
Was passiert eigentlich, wenn man den Stichtag verstreichen lässt? Zunächst einmal: Widersprechen kann man auch nach dem 26. Mai 2025. Doch berührt der Widerspruch dann nur zukünftige Daten. Ein Widerspruch bis zum heutigen Stichtag würde sich auf sämtliche Daten beziehen, die Sie bis dahin auf Meta-Plattformen abgelegt haben. Das könnten Instagram, Facebook und Whatsapp dann mit den vorhandenen Daten anstellen:
Userdaten werden dauerhaft in der KI gespeichert
Einmal in die KI eingeflossen, lassen sich diese Daten nach aktuellem Stand nur mit großem Aufwand löschen oder zurückholen. Auch das spätere Löschen deines Profils oder einzelner Beiträge ändert daran nichts mehr. Es ist denkbar, dass zukünftige Gerichtsentscheide Meta zum nachträglichen Löschen personenbezogener Daten aus der KI zwingen könnten. Bislang ist aber noch völlig unklar, wie eine solche nachträgliche Löschung funktionieren würde.
Konsequenzen bei WhatsApp: auch Privat-Chats betroffen?
Einige User sind verunsichert, ob Meta zukünftig auch private WhatsApp-Nachrichten mitliest. Darüber, was Meta AI tatsächlich nutzen will, stiftet der Konzern selbst Verwirrung. Whatsapp-Nachrichten selbst sind so verschlüsselt, dass Meta sie nicht mitlesen kann. Das gilt jedoch nicht für Interaktionen mit dem Chatbot „Meta AI“, den WhatsApp in den Chats installiert hat: User können im Suchfeld nach einem Chat suchen – oder WhatsApp eine Frage stellen.

Die Antworten von Meta AI sorgen bislang allerdings für maximale Verwirrung: „Deine Interaktionen mit KIs werden nicht verwendet, um die KI bei Meta zu verbessern.“ Die Antwort verlinkt auf die Meta-Datenschutzrichtlinie, in der genau das Gegenteil steht, nämlich dass Meta auch „deine Interaktionen mit KI bei Meta-Features verwenden“ will. Also: Wer mit dem Chatbot spricht oder ihn in Gruppenchats nutzt, lässt zu, dass diese eingegebenen Daten zu Trainingszwecken verwendet werden. Wer dem nicht widerspricht, erlaubst deren Nutzung.
Dringt die Meta-KI in meine Privatsphäre ein?
IT-Experten vermuten, dass eine KI wie Meta AI personenbezogene Muster über Sie und Ihr Verhalten bilden könnte, die sie möglicherweise nicht preisgeben möchten – auch wenn Meta beteuert, keine identifizierbaren persönlichen Informationen zu speichern.
Das gilt umso mehr für öffentlich gepostete Inhalte (Fotos, Videos, Kommentare, Beiträge, Profilinformationen), das Meta für das Training seiner Künstlichen Intelligenz (KI) nutzen wird. Wer widerspricht, behält die Hoheit darüber, wie die Daten verwendet werden.
Untergräbt Meta AI das Recht auf Vergessenwerden?
Was einmal im Netz gepostet wurde, bleibt dort für immer und ewig: Was viele User glauben, sehen Juristen ganz anders - es gibt nämlich ein Recht auf Vergessenwerden. Die Jugendsünde muss nicht ewig auf Google gefunden werden können – man kann Suchmaschinen zur Löschung solcher für die Öffentlichkeit irrelevanter persönlicher Daten zwingen. Genau das könnte allerdings durch KIs wie Meta AI unterlaufen werden.
Denn Fachleute und Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass es technisch extrem aufwändig ist, Daten, die einmal in eine KI eingespeist wurden, nachträglich wieder zu entfernen. Wenn man nicht widerspricht, können solche Inhalte dauerhaft Teil von Metas KI-Modellen werden und wären dann nur unter großem Aufwand aus der KI zu löschen. Dies könnte im Widerspruch zum EU-Recht auf Vergessenwerden stehen. Die Kritik zielt auch darauf, dass Meta auf riesige Datenmengen zugreifen will – auch auf Inhalte, an die man sich gar nicht mehr erinnert, irgendwann auf Facebook und Instagram veröffentlicht zu haben.