Der US-Konzern Meta will ab Dienstag die persönlichen Daten der Nutzenden seiner Plattformen Facebook und Instagram zum Trainieren seiner Künstlichen Intelligenz nutzen. Verbraucherschützer hatten dagegen protestiert und Klage eingereicht. Doch das Oberlandesgericht Köln entschied in einem Eilverfahren, dass Meta die Daten verwenden darf. Wer nicht möchte, dass private Fotos und Posts zum Spielball Künstlicher Intelligenz wird, muss jetzt aktiv widersprechen. Am Montag läuft dafür die Frist ab, danach ist kein Einspruch mehr möglich!
Wofür will Meta die Daten nutzen?
Meta will seine KI-Modelle mit möglichst vielen Daten trainieren. So soll zum Beispiel der Chatbot Meta AI verbessert werden, der im Messenger Whatsapp integriert ist. Darüber hinaus arbeitet Meta an weiteren Modellen, etwa Llama, ein sogenanntes großes Sprachmodell, das etwa über die KI-Plattform Azure AI von Microsoft zugänglich ist.
Welche Daten will Meta nutzen?
Meta will alle öffentlich verfügbaren Informationen verwenden. Dazu gehören etwa die Angaben, die Nutzende von Facebook und Instagram auf ihren Profilen über sich selbst machen, sowie Posts, Fotos, Videos, Kommentare unter anderen Einträgen und Reaktionen wie Likes. „Öffentlich“ bedeutet in diesem Fall, dass die Sichtbarkeit der Inhalte nicht bereits in den Profileinstellungen eingeschränkt ist. Zudem will Meta nach eigenen Angaben nur Infomationen von volljährigen Nutzern verwenden.
Ist die Daten-Nutzung durch Meta erlaubt?
Die österreischische Datenschutzorganisation None of Your Business (Noyb) etwa geht davon aus, dass Meta gegen EU-Recht verstößt, indem es die Zustimmung der Nutzenden zur Verwendung ihrer Daten nicht explizit einholt. Stattdessen bleibt Nutzern nur das Widerspruchsrecht, sie müssen also selbst aktiv werden.
Die Verbraucherzentrale NRW reichte einen Eilantrag beim Oberlandesgericht Köln ein, um das am Montag startende KI-Training zu verhindern. Das Gericht lehnte diesen jedoch ab und verwies auf eine entsprechende Einschätzung der für Meta zuständigen irischen Datenschutzbehörde. Es liege kein Verstoß gegen EU-Recht vor.

Warum ist die Nutzung der Daten umstritten?
Über die genaue Verwendung der Daten ist wenig bekannt. Es ist auch nicht klar, ob und wenn ja wie Meta persönliche Daten schützen will oder das überhaupt kann, wenn sie einmal in die KI eingeflossen sind. Hinzu kommt, dass etwa das Llama-Sprachmodell ein Opensource-Modell, also frei zugänglich, ist. „Das bedeutet, dass Meta ein Modell nach der Veröffentlichung kaum zurückrufen oder aktualisieren kann“, erklärt Noyb.
Einer Umfrage der E-Mail-Anbieter web.de und GMX zufolge sieht auch eine große Mehrheit der Internetnutzer in Deutschland das Training von KI mit Nutzerdaten von Unternehmen wie Meta kritisch. 76 Prozent der Befragten lehnen es ab, wenn Unternehmen ihre KI ohne vorherige Bitte um Erlaubnis mit persönlichen Daten füttern.
Kann ich der Nutzung auch später noch widersprechen?
Laut Meta kann der Datennutzung auch später zu jedem Zeitpunkt widersprochen werden, allerdings sind alle bis dahin von Facebook oder Instagram gespeicherten Daten bereits abgeflossen. Experten halten es nach derzeitigem Stand der Technologie nicht für möglich, Daten nachträglich aus einer KI zu entfernen. Der Datenschutz-Aktivist Marcel Schrems von Noyb sieht deshalb auch einen Verstoß gegen das nach EU-Recht garantierte Recht auf Vergessenwerden.
Wie kann ich der Nutzung meiner Daten widersprechen?
Meta macht es seinen Nutzern nicht einfach. Für den Widerspruch hat der Konzern ein Formular aufgesetzt, das für Facebook unter und für Instagram unter aufgerufen werden kann. Das Feld zur schriftlichen Begründung des Widerspruchs muss nicht ausgefüllt werden. Die Formulare können über folgende Links aufgerufen werden. Dort reicht die Angabe der E-Mail-Adresse, mit der Sie bei Facebook oder Instagram angemeldet sind. Die Begründung ist nicht erforderlich. Bei WhatsApp reicht es, Meta AI zu ignorieren.
Hier geht es zum Formular auf Facebook
Hier geht es zum Formular auf Instagram
Das Formular ist auch in den jeweiligen Apps auffindbar, jedoch gut versteckt. In der Instagram-App findet es sich im Unterpunkt „Privacy Center“ der Profileinstellungen. In der Facebook-App gibt es im Einstellungsmenü einen Punkt „Datenschutzrichtlinien“. Wird für beide Plattformen dieselbe E-Mail-Adresse verwendet, reicht das Ausfüllen des Formulars für eine der beiden.