Millionen Menschen leben in Berlin – und die meisten haben eines gemeinsam: Sie leben in einer der zahlreichen Mietwohnungen, die es in unserer Stadt gibt. Und wer in einem Haus mit mehreren Parteien wohnt, der muss sich an bestimmte Regeln halten. Nachtruhe, die Nutzung von Fluren und Kellern oder die Benutzung der Aufzüge sind noch heute in Hausordnungen geregelt, die die Vermieter zur Verfügung stellen. Es sind die Regeln des Wohn-Alltages – doch wie sahen diese Regeln früher aus? Wir haben eine Zeitreise gewagt – und die Nase in eine Hausordnung aus tiefster DDR-Zeit gesteckt …
Hausordnung aus der DDR: „Gesetze gegenseitiger Solidarität und harmonischer Gemeinschaft“
Das Institut für deutsche Sprache und Linguistik der Berliner Humboldt-Universität stellt auf seiner Website eine umfangreiche Textsammlung zur Verfügung – hier sind Dokumente aus allen Lebensbereichen archiviert, die Aufschluss über den Alltag in der jeweiligen Zeit geben. In der DDR-Sammlung stecken neben Abitur-Zeugnissen, Tagebüchern, Briefen und Speisekarten auch andere Dokumente aus dem Alltag – etwa eine Hausordnung aus einem Berliner Mietshaus, geschrieben und veröffentlicht im Jahr 1953. Sie zeigt, an welche Regeln sich Mieter früher halten sollten – und ist zugleich eine Zeitreise in die tiefste DDR-Vergangenheit. Woher genau sie kommt, ist leider nicht klar.
Grundsätzlich wurde von allen ein friedlicher und vernünftiger Umgang miteinander verlangt. „Die Hausbewohner pflegen im Verkehr mit ihren Mitbewohnern die Gesetze gegenseitiger Solidarität und harmonischer Gemeinschaft“, heißt es. „Die Hausbewohner nehmen darum Rücksicht auf ihre Mitbewohner und halten auch ihre Kinder an, sich freundlich und anständig zu benehmen, die Haus- und Gartenanlagen zu schonen und lärmendes Spielen im Hause zu unterlassen.“ Ruhig sollte es demnach vor allem vor 7 Uhr am Morgen, zwischen 14 und 16 Uhr und nach 22 Uhr am Abend sein.
Anders als heute, wo nur allgemein um Ruhe zu bestimmten Zeiten gebeten wird, wurde damals noch genauer festgelegt, was den Hausbewohnern untersagt ist: „Sie unterlassen in diesen Zeiten möglichst die Benutzung der Badeeinrichtung und stellen das Radiogerät bei Benutzung auf Zimmerlautstärke ein“, heißt es in der Hausordnung. „Das Klopfen der Teppiche erfolgt an dem dazu bestimmten Ort nur zur den polizeilich vorgeschriebenen Zeiten. Brennstoffe dürfen nur an den von der Verwaltung bestimmten Stellen zerkleinert werden.“ Gemeinsame Badeeinrichtungen dürfte es heute nur noch in wenigen Mietshäusern geben – und das Klopfen der Teppiche wurde in den meisten Haushalten durch den Staubsauger ersetzt.
Auch Hausarbeiten sollten laut Hausordnung aus der DDR bestimmten Regeln folgen
Auch die Hausarbeiten folgten bestimmten Regeln. Schon damals galt es als „unstatthaft“, Wasser aus dem Fenster zu schütten. Allerdings war es auch nicht gern gesehen, Wäsche in Fenstern oder auf Balkonen zur Straßenseite zu trocknen oder Betten zu lüften. Der Grund: Das „Gesamtbild des Hauses“ sollte dadurch nicht beeinträchtigt werden. „Diesem Gesamtbild soll auch bei Gartenbenutzung und Ausschmückung der Balkone Rechnung getragen werden.“

Auch die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen sollte verschiedenen Regeln folgen. So waren die Aborte – Außen-Klos, die meist auf halber Treppe untergebracht waren – sauber zu halten. „Es ist alles zu vermeiden, was zur Verstopfung der Abflußleitungen führen könnte“, heißt es weiter. Außerdem gab es im Mietshaus, aus dem die Hausordnung stammt, offenbar einen Dachboden, der genutzt werden durfte – allerdings durfte er „nicht mit offenem Licht betreten werden“. Auch das Lagern von schweren Lasten war tabu.