Tschechen auf Zack

Deutscher Tourist 40 Jahre nach seiner DDR-Flucht festgenommen

In einem kuriosen Fall wurde ein deutscher Urlauber zum Opfer einer verjährten Fahndung. Im tschechischen Riesengebirge sollte er jetzt festgenommen werden.

Author - Stefanie Hildebrandt
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Längst Museum: die innerdeutschen Grenzanlagen bei Sorge.  Vor 40 Jahren flüchtete ein Mann aus der DDR, indem er die Grenze überwand.
Längst Museum: die innerdeutschen Grenzanlagen bei Sorge. Vor 40 Jahren flüchtete ein Mann aus der DDR, indem er die Grenze überwand.Matthias Bein/dpa

Das sitzt ein Mann, nichts ahnend, im Urlaub in Tschechien am Frühstückstisch und wird plötzlich verhaftet. Genau das ist einem Ostdeutschen jetzt passiert. Was er nicht ahnte: Seine Flucht aus der DDR vor über 40 Jahren spielte bei dem kuriosen Vorfall eine Rolle.

Doch von vorn: Wie die Zeitung „Pravo“ in ihrer Onlineausgabe berichtete, nahm die Polizei den Mann beim Hotelfrühstück im Riesengebirge fest und führte ihn zum Verhör ab. Der kuriose Grund: Der Urlauber war vor mehr als 40 Jahren aus der DDR über die damalige Tschechoslowakei in den Westen geflohen.

Wie sich demnach herausstellte, hatte ein Gericht in Ceske Budejovice (Budweis) den Mann nach der Flucht aus der DDR im Jahr 1984 auf eine Liste unerwünschter Personen gesetzt. Und daran änderte sich bis heute nichts. „Wir sind so vorgegangen, wie es uns das Gesetz gebietet“, betonte eine Polizeisprecherin. Der Mann stand all die Jahre auf der Liste, ob er schon zuvor in Tschechien im Urlaub gewesen war und nur mit Glück einer früheren Verhaftung entging, ist nicht bekannt.

Über die Gründe für den Eintrag habe man keinen Überblick, hieß es bei der Polizei. Die stellte mit der Verhaftung immerhin unter Beweis, dass sich Übeltäter auch Jahrzehnte nach Vergehen einer Verfolgung bewusst sein müssen.  Ein Gericht müsse im Einzelfall die Anordnung zur Ausweisung aufheben.

Der Mann kam inzwischen wieder auf freien Fuß, in der Zwischenzeit haben sich mit dem Mauerfall die alten Blöcke von Ost und West verändert.

Verhaftung nach DDR-Flucht offenbar kein Einzelfall

Wie der Anwalt Lubomir Müller erklärte, kommen solche Fälle immer mal wieder vor. Es sei möglich, dass Ausländer bei der juristischen Rehabilitierung von der sozialistischen Justiz Verfolgter schlicht vergessen würden. Grundsätzlich gelte, dass die Straftat des unerlaubten Verlassens der Republik durch ein Gesetz von 1990 aufgehoben worden sei. Mitunter hätten die DDR-Bürger auf ihrer Flucht allerdings weitere Straftaten begangen, etwa ein Auto geklaut oder einen Betrug begangen. ■