So gefährlich

Zwei Tote allein letzte Woche – und wieder ein S-Bahn-Surfer geschnappt!

Zwei S-Bahn-Surfer verunglücken in Berlin tödlich, aber der Wahnsinn geht weiter! Und keiner kann sie stoppen – oder?

Author - Veronika Hohenstein
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Kurz nach dem Unglück mit zwei toten jungen Männern wurde erneut ein S-Bahn-Surfer geschnappt! Wie kann man diese waghalsigen Adrenalinjunkies dazu bewegen, es nicht zu tun?
Kurz nach dem Unglück mit zwei toten jungen Männern wurde erneut ein S-Bahn-Surfer geschnappt! Wie kann man diese waghalsigen Adrenalinjunkies dazu bewegen, es nicht zu tun?Suedraumfoto/imago

Machen sie es für die Klicks? Das Ego? Für Aufmerksamkeit und Anerkennung? Den Adrenalinkick? Wofür auch immer – es kann tödlich enden – und das tut es immer wieder: Erst vor wenigen Tagen verloren zwei S-Bahn-Surfer ihr Leben, als sie auf dem Dach einer fahrenden S-Bahn in Richtung Wannsee mitfuhren. Etwa 300 Meter hinter dem S-Bahnhof Schlachtensee waren sie mit einer Signalbrücke kollidiert und dabei tödlich verletzt worden. Und jetzt wurden schon wieder S-Bahn-Surfer gesichtet – warum gefährden sie sich nur so dermaßen? 

Man kann nur den Kopf schütteln … dieses wahnsinnige Hobby des S-Bahn-Surfens stellt die Behörden vor eine Mammut-Aufgabe. Wie kann man diese waghalsigen Jugendlichen von diesem Irrsinn ein für alle Mal abhalten?

Am Samstag, dem 3. Mai, wurde die Bundespolizei gleich viermal informiert, dass auf dem südwestlichen S-Bahn-Ring in Berlin S-Bahn-Surfer gesichtet worden sind – nur sechs Tage, nachdem zwei Menschen tödlich verunglückt waren. Ob es sich hierbei um vier unterschiedliche oder den gleichen S-Bahn-Surfer handelt, ist nicht sicher.

20-jähriger S-Bahn-Surfer von der Bundespolizei geschnappt

Die Bundespolizei war schnell zur Stelle, und beim Einfahren der S-Bahn wurde der Surfer auf frischer Tat ertappt. Als er die Beamten der Bundespolizei sah, hüpfte er von der Bahn runter, und versuchte zu entkommen – ohne Erfolg: Die Beamten waren schneller.

Es ist illegal und gefährlich. Für die Polizei und den öffentlichen Nahverkehr sind solche waghalsigen Aktionen ein großes Ärgernis.
Es ist illegal und gefährlich. Für die Polizei und den öffentlichen Nahverkehr sind solche waghalsigen Aktionen ein großes Ärgernis.suedraumfoto/ imago

„Die Person war bereits polizeibekannt wegen unterschiedlicher Delikte“, sagt Kostja Stroinski, Sachbearbeiter der Bundespolizei zum Berliner KURIER. Auch wurde eine Action-Kamera sichergestellt, diese ist nun Gegenstand der Ermittlungen. Man kann erahnen, was der 20-Jährige wohl mit dem Videomaterial vorhatte. Im Internet kursieren allzu viele Videos von idiotischen U- und S-Bahn-Surfern aus Berlin.

Kann man auch im Nachhinein, über Video-Beweise, zu Strafen verhängt werden? „Bei Bekanntwerden von strafrechtlich relevantem Videomaterial ist die Bundespolizei aufgrund des Legalitätsprinzips verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren gegen die Personen und ggf. Begleitpersonen einzuleiten, die weitere strafprozessuale Maßnahmen zur Folge haben können“, sagt Kostja Stroinski und fügt hinzu:

„Wir raten allen Personen und insbesondere Jugendlichen und Kindern dringend davon ab, diesen sogenannten „Nervenkitzel“ zu suchen.“

Wegen der Unfälle spricht die Berliner Bundespolizei strenge Warnungen aus: „Bahnsurfen ist lebensgefährlich!“ So erinnert die Bundespolizei auch daran, allein die Nähe zur Oberleitung, zum Beispiel durch Klettern auf Bahnwaggons, kann Lebensgefahr bedeuten. Ein Stromschlag kann auch ohne Berührung passieren – und zu lebensgefährlichen Verbrennungen oder dem Tod führen.

Man kann mit Objekten im Bahnbereich kollidieren oder es kann eine Sog-Wirkung entstehen, sodass man vom Zug runtergesogen wird, warnt die Bundespolizei. Aber allein das Betreten der Gleise kann schlimme Konsequenzen haben.

Das S-Bahn-Surfen auf Zügen und Bahnen ist strafbar

Welche Linien werden von S-Bahn-Surfern in Berlin oft genutzt? „Wir sind vorsichtig, bei solchen Informationen, der Nachahmungseffekt ist groß. Wir wollen die Bahnhöfe nicht preisgeben.“

Für die Bundespolizei beginnt die Ordnungswidrigkeit allein schon mit der „unsachgemäßen Zugmitfahrt“– egal ob Ticket oder nicht, auf dem Dach eines Waggons darf man nicht mitfahren.

Das Mitfahren außen an fahrenden Zügen – ist kein harmloser Jugendstreich, sondern kann ernste rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In besonders gefährlichen Fällen ermittelt die Polizei wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr nach Paragraf 315 Strafgesetzbuch (StGB).

Wer dadurch sich selbst oder andere in erhebliche Gefahr bringt, muss mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren rechnen, heißt es dort. Bei nicht allzu schweren Fällen kann das Strafmaß auf drei Monate bis fünf Jahre reduziert werden. Wer unbefugt Bahnanlagen nutzt oder sich unerlaubt an Zügen aufhält, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Wie, denken Sie, könnte man S-Bahn-Surfer stoppen? Schreiben Sie uns an leser-bk@berlinerverlag.com oder kommentieren Sie unseren Beitrag auf Facebook oder bei X. Wir freuen uns auf Ihre Zuschriften! ■