Weniger Radioprogramme

Die ARD soll sparen: Wird der Berliner Sender Radio3 abgeschaltet?

Die Rundfunkkommission der Bundesländer hat sich darauf verständigt, die Anzahl der ARD-Hörfunkprogramme zu reduzieren.

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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk will die Zahl seiner Radiosender reduzieren. Beim rbb könnte Radio3 betroffen sein.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk will die Zahl seiner Radiosender reduzieren. Beim rbb könnte Radio3 betroffen sein.Rüdiger Wölk/imago

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sparen. Der Apparat ist inzwischen zu aufgebläht. Es gibt zu viele Sender, sowohl beim Radio als auch beim Fernsehen, zu viele Angebote. Jetzt wird der Rotstift angesetzt. Sicher ist jetzt, dass die Anzahl der Radioprogramme reduziert wird. In Berlin und Brandenburg dürfte damit Radio3  (bis 1. April rbbKultur) gefährdet sein.

Die Rundfunkkommission der Bundesländer hat bei ihren Beratungen über einen Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in ersten Punkten Einigkeit erzielt. Man habe sich darauf verständigt, die Anzahl der ARD-Hörfunkprogramme zu reduzieren, erklärt die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin und Koordinatorin der Rundfunkkommission, Heike Raab (SPD). . Derzeit gebe es je nach Zählweise um die 70 Radioprogramme. Künftig sollen es eher 51 oder 53 Programme sein, sagte Raab. Eine endgültige Festlegung stehe noch aus.

Radio3 hat nur 68.000 Hörer pro Tag in Berlin und Brandenburg

Das heißt: Rund 20 Prozent der Radiosender beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk fallen dem Rotstift zum Opfer. Aber was heißt das für Berlin? Beim RBB gibt es sechs Radiosender für die Region. Die meisten sehr erfolgreich. Antenne Brandenburg vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) ist laut Mediaanalyse vom März das meistgehörte Radioprogramm in Berlin und Brandenburg, täglich schalten 471.000 Menschen ein. Vorne mit dabei: radioeins (392.000 Hörer) und rbb 88.8 (372.000 Hörer). rbb24 Inforadio legte auf 284.000 Hörer dazu, Radio Fritz verlor leicht auf 173.000 Hörer.   

Sorgenkind dürfte Radio3 sein. Nicht nur, dass hier nur 68.000 Hörer pro Tag einschalten. Nein, viele Hörer fremdeln auch mit der Programmänderung, die mit der Umbenennung von rbbKultur zu Radio3 einherging. Die gewohnte klassische Musik wurde  zurückgedrängt. Radio3 setzt nun auf Mainstream, die Morgensendung kommt ganz ohne klassische Musik aus. Und es ist nicht zu erwarten, dass die Streichung der Radioprogramme am RBB vorbeigehen wird. 

Auch beim Fernsehen könnte es zu Einschnitten kommen. Die Vielzahl der Spartenkanäle ist teuer: Tagesschau24, Phoenix, KiKa, ZDFinfo,  ZDFneo, ARD alpha und One. Mit Blick aufs Fernsehen berate die Rundfunkkommission noch, sagt die SPD-Politikerin Heike Raab. Für alle Online-Angebote und für Apps und Social-Media-Auftritte solle es künftig „eine qualifizierte Begründungspflicht“ geben. Es gehe dabei um „Erforderlichkeit und Gebotenheit“, ob es das jeweilige Angebot wirklich brauche, sagt Raab.

Tagesschau24 ist einer der öffentlich-rechtlichen Spartenkanäle. Und tagesschau.de ist gleichzeitig ein News-Portal im Internet, das Presseverlagen mit Gebührengeldern Konkurrenz macht.
Tagesschau24 ist einer der öffentlich-rechtlichen Spartenkanäle. Und tagesschau.de ist gleichzeitig ein News-Portal im Internet, das Presseverlagen mit Gebührengeldern Konkurrenz macht.Joko/imago

Beim Verbot der Presseähnlichkeit von Online-Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sehe die Rundfunkkommission Bedarf für Nachjustierungen. So solle der schon bisher vorgeschriebene Sendungsbezug geschärft werden. Die Presseverlage kritisieren seit langem, dass die öffentlich-rechtlichen Online-Angebote presseähnlich gestaltet seien. Im Mai reichte der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) eine Beihilfebeschwerde bei der EU-Kommission ein.

Meinung und Nachrichten müssen klar getrennt werden

Auch geht es laut Raab darum, dass die Anstalten in ihren Angeboten zwischen Meinung und Nachrichten klar zu trennen hätten. Mit diesen Punkten würden auch Empfehlungen des Zukunftsrats zu ARD und ZDF aufgegriffen. Insgesamt gehe es um „einen Relaunch mit Blick auf den qualitativen Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender“, sagt Raab.

Noch nicht abschließend entschieden hat die Rundfunkkommission laut Raab darüber, ob es eine Obergrenze für die Intendantengehälter geben wird oder ob künftig bestimmte Kriterien zu berücksichtigen sind, wenn es um die Festlegung dieser Gehälter geht. Einig sei man sich darüber, dass eine Orientierung am öffentlichen Sektor erfolgen solle.

 Am Montag setzt die Rundfunkkommission Raab zufolge ihre Beratungen zum Reformstaatsvertrag fort. Ziel sei es, der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober einen Staatsvertragstext zur Verabschiedung vorzulegen. ■