Ein zweifacher Mörder hat in Berlin seinen ersten unbegleiteten Ausgang zur Flucht genutzt. Nach dem 50-Jährigen wird seit dem späten Donnerstagnachmittag bundesweit gefahndet, wie die Senatsjustizverwaltung am Freitag mitteilte. Der Straftäter hätte demnach eigentlich bis 17 Uhr von seinem genehmigten Ausgang in die Haftanstalt Tegel zurückkehren müssen.
Der Mann saß seit 27 Jahren im Gefängnis. Er beging 1995 zwei Morde und wurde deshalb zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der damals 28-jährige Kai B. tötete 1995 bei einem Zechgelage in Brandenburg zusammen mit seinem Stiefbruder einen 35-Jährigen, wie BZ berichtet. Er zertrümmerte dem Mann mit einem Feuerlöscher das Gesicht und erschlug ihn mit einer Eisenstange. Elf Tage vor dieser Tat tötete er zum ersten Mal – in Berlin-Weißensee. Für den einen Mord wurde Kai B. in Potsdam verurteilt, für den anderen vorm Landgericht in Berlin. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde der Mann im November 2001 in Berlin zu lebenslanger Haft verurteilt.
Nach Angaben der Justizverwaltung wurden dem Straftäter seit dem Jahr 2005 regelmäßig Ausgänge gewährt. Zu solchen Lockerungen seien die Strafvollzugsbehörden verfassungsrechtlich verpflichtet, auch um Betroffene auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorzubereiten, hieß es. Bislang habe es keine Beanstandungen gegeben.
Bevor der Mann nun unbegleitet die Haft verlassen durfte, gab es laut Justizverwaltung ein „umfassendes Prüfverfahren“. Dazu habe ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eines externen Sachverständigen gehört. Nach dessen Einschätzung sei die Lockerung zu verantworten gewesen. „Es gab keine Anhaltspunkte für eine Nichtrückkehr des Strafgefangenen“, heißt es von der Justizverwaltung.