Gültig ab dem 1. Mai

Vorsicht, neues Verbot bei der BVG! DAS sollten Berliner jetzt wissen

Kein Alkohol, nicht rauchen – und nicht rollen: Ab dem 1. Mai dürfen E-Roller nicht mehr in den Zügen oder Bahnhöfen der BVG mitgenommen werden.

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In den Fahrzeugen der BVG gibt es bereits verschiedene Verbote. Am 1. Mai kommt ein weiteres hinzu.
In den Fahrzeugen der BVG gibt es bereits verschiedene Verbote. Am 1. Mai kommt ein weiteres hinzu.Future Image/imago

Unzählige Berliner nutzen jeden Tag die öffentlichen Verkehrsmittel, steigen in U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse der BVG. Dass es hier Regeln gibt, an die man sich halten muss, ist bekannt. Doch immer wieder kommen neue Einschränkungen hinzu. Pünktlich zum 1. Mai soll nun ein neues Verbot eingeführt werden – und das dürfte einige hart treffen: Die Mitnahme von E-Tretrollern soll in den Verkehrsmitteln der BVG untersagt sein. Das Verkehrsunternehmen richtet sich damit nach den Sicherheitsempfehlungen von Experten.

Ab dem 1. Mai ist die Mitnahme von E-Rollern bei der BVG verboten

Sie wurden im Berliner Verkehr in den vergangenen Jahren immer wichtiger, werden vor allem von Touristen und jungen Menschen genutzt – und sind vielen ein Dorn im Auge: Elektro-Tretroller. Wer gern damit fährt, nutzte damit in der Vergangenheit auch die öffentlichen Verkehrsmittel oder durchquerte Bahnhöfe. Das soll zum 1. Mai allerdings streng verboten werden. Der Grund: „Brandschutztechnische Gutachten hatten bisher noch nicht ausreichende Normen und Sicherheitsstandards bei den in diesen Gefährten verwendeten Lithium-Ionen-Akkus bemängelt“, teilt die BVG mit. Sprich: Die Akkus der Geräte könnten gefährlich werden.

Man richtet sich mit dem Verbot nach den Empfehlungen des Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Dort hieß es bereits im Februar, man empfehle den Unternehmen, die Mitnahme solcher Kleinstfahrzeuge in Bussen und Bahnen zu untersagen. „Dadurch, dass die in Elektrokleinstfahrzeugen verbauten Akkus bislang keinem ausreichenden Sicherheitsstandard unterliegen, besteht bei diesen Fahrzeugen ein erhöhtes und unkalkulierbares Risiko von Akku-Bränden, die in der Regel explosionsartig ablaufen“, sagte etwa Ronald Juhrs, Vorsitzender des VDV-Betriebsausschusses und Chef der Leipziger Verkehrsbetriebe.

E-Roller sind in Berlin inzwischen ein beliebtes Verkehrsmittel. In die Fahrzeuge der BVG darf man damit aber nicht mehr.
E-Roller sind in Berlin inzwischen ein beliebtes Verkehrsmittel. In die Fahrzeuge der BVG darf man damit aber nicht mehr.Markus Wächter/Berliner Zeitung

In anderen Städten, etwa Madrid, Barcelona oder London, habe es bereits Unfälle gegeben. In Madrid war etwa im Oktober 2023 der Akku eines E-Rollers in einem Zug explodiert. Die Linie 2 der Metro in Madrid musste für mehrere Stunden unterbrochen werden, weil die Explosion der Batterie massive Schäden an dem entsprechenden Waggon hinterlassen hatte. Der anschließende Brand sorgte für eine massive Rauchentwicklung, die Feuerwehr musste löschen.

Auch in Deutschland könnte es jederzeit zu Unfällen mit E-Rollern kommen

So etwaas könne auch in Deutschland jederzeit passieren. „Daher sehen wir uns aktuell dazu gezwungen, die Mitnahme solcher Fahrzeuge in Bussen und Bahnen nicht mehr zu empfehlen. Mindestens so lange, bis die dort verbauten Akkus einen ausreichenden Sicherheitsstandard erfüllen“, sagt Juhrs. „Nicht betroffen sind gemäß der Gutachten E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, da sie bereits deutlich höhere normative Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen.“

Nach den Regeln richtet sich auch die BVG. Das E-Roller-Verbot wird ab dem 1. Mai über die Nutzungsordnung des Verkehrsunternehmens geregelt. „Die BVG informiert ihre Fahrgäste in den kommenden Wochen umfassend über Laufzeilen, Hinweise auf den digitalen Fahrgastanzeigern sowie per Ansagen in den U-Bahnhöfen über die neue Regelung“, heißt es in einer Mitteilung. Man will die Weiterentwicklung der Fahrzeuge beobachten, um in Zukunft neu zu entscheiden. „Eins wird dabei gleichbleiben: An oberster Stelle steht bei allen Erwägungen die Sicherheit aller Fahrgäste und Mitarbeitenden“, heißt es weiter. ■