Der Maulheld von Köpenick sitzt seit Mittwoch in Berlin vor Gericht.
Der Maulheld von Köpenick sitzt seit Mittwoch in Berlin vor Gericht. Pressefoto Wagner

Böse E-Mails gingen an zwei Richterinnen, einen Rechtsanwalt, eine Obergerichtsvollzieherin und in seine Nachbarschaft: Stefan T. (40) brachte es auf sieben Anklagen, landete sogar im Knast.

Weil der Immobilien-Kaufmann zu einem ersten Prozesstermin nicht erschienen war, erging Haftbefehl. Seit September sitzt T. im Gefängnis. Dutzende Seiten Papier zog er nun vor dem Richter aus einem großen Umschlag. Auf Beleidigung, Bedrohung, üble Nachrede, versuchten Betrug lautet die Anklage.

Eine Ex-Nachbarin über den Mann, mit dem sie in einem Mehrfamilienhaus in Köpenick Balkon an Balkon wohnte: „Ich habe zum Schluss in meiner Wohnung nur noch in Angst gelebt, ich habe sie schließlich verlassen.“ Es habe harmlos mit Briefen vor ihrer Tür begonnen. Erst ein seltsames Job-Angebot. Dann sei es böse geworden: „Mein damaliger Partner sollte die Wohnung verlassen.“

Julia H. (35, Name geändert) fand am 7. Juni 2021 einen in der Wohnungstür eingeklemmten Zettel: „Ihr Mitbewohner ist mir mehrfach negativ aufgefallen. Er stand im Treppenhaus und lauschte in meine Wohnung.“ Der Verfasser des Zettels forderte: „Ihr Mitbewohner hat umgehend zu verschwinden. Wenn ich diesen Lappen sehe, knallt es.“ Einige Tage später ein Zettel auf ihrer Fußmatte: „Wenn ich dich sehe, trenn ich dir den Kopf ab.“

Bei einer weiteren Nachbarin gingen Hass-Mails ein. Der Verfasser warf ihr vor, randaliert zu haben in ihrer Wohnung, die Polizei gerufen und dann zu Unrecht ihn beschuldigt zu haben – „Sie sitzen wie eine Ratte in der von Ihnen gemieteten Wohnung.“ In einem anderen Pamphlet via Mail soll T. fies gemotzt haben: „Sie sind ekelhaft, untrainiert, hässlich und setzen sich zur Krönung jede Woche eine neue Frisur auf den Kopf.“

Der Maulheld von Köpenick konterte: „Sie redeten schlecht über mich“

Der Angeklagte konterte: „Ich zog 2018 ein, wurde beleidigt, sie redeten schlecht über mich.“ Nur eine E-Mail habe er einer der in der Anklage genannten Nachbarinnen geschrieben. Stefan T.: „Die anderen sind gefälscht! Sie haben sich gegen mich verschworen.“ Es stimme auch nicht, dass er bei einer der Frauen Sturm geklingelt habe – „absoluter Schwachsinn“. Er habe keine Zettel abgelegt, keine Flasche gegen eine Tür geknallt.

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Bei anderen Vorwürfen gab er zu, E-Mails geschrieben zu haben. In einer ging es gegen eine Amtsrichterin: „Sie sind eine oberflächliche, respektlose Frau und eine Rechtsbeugerin.“ Er habe recht, sie sei „scheiße“. Der Angeklagte zum Richter: „Das war eine angemessene Meinungsäußerung.“ Einer Gerichtsvollzieherin schrieb er, sie sei kriminell – „haben Sie ihren IQ überprüfen lassen?“

Auch gegen ein Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses wetterte er per E-Mail. Pöbel-Botschaften, die ihm den Vorwurf der üblen Nachrede einbrachten. Der Rechtsanwalt (49) habe sich in einem Verfahren, das T. betraf, als Opferanwalt ausgegeben, Akteneinsicht erschlichen, die Justiz manipuliert. Und gegen eine Richterin, die in einem früheren Verfahren seinen Fall verhandelte, beantragte er per Mahnbescheid 5000 Euro Schmerzensgeld. Fortsetzung: 7. November.