Beim Urteil heulte er

Vier Jahre und acht Monate: Prügel-Vermieter muss in den Knast

Bürgergeld-Empfänger Sam S. wollte schnelle Kohle machen und vermietete seine Wohnung, er selbst fand Unterschlupf bei einem Bekannten.

Author - Berliner KURIER
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Bürgergeld-Empfänger Sam S. (31) vermietete seine vom Amt bezahlte Wohnung illegal unter und wurde rabiat gegen den Untermieter.
Bürgergeld-Empfänger Sam S. (31) vermietete seine vom Amt bezahlte Wohnung illegal unter und wurde rabiat gegen den Untermieter.KE.

Seinen Untermieter wollte er mit üblen Mitteln vertreiben und überfiel ihn. Beim Urteil heulte er: Vier Jahre und acht Monate Haft ergingen gegen Sam S. (31). Die Richterin: „Schuldig der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung, der gefährlichen Körperverletzung und des besonders schweren Raubes.“ Der Staatsanwalt hatte sogar sieben Jahre Knast gefordert.

Ein freches Geschäftsmodell hatte sich Bürgergeld-Empfänger S. ausgedacht: Die für ihn vom Jobcenter finanzierte Wohnung in Kreuzberg vermieten und kassieren. Ein klarer Sozialbetrug. Er selbst war bei einem Bekannten in Steglitz untergekommen. Sam S.: „Ich wollte meiner Tochter nahe sein, sie lebt bei der Oma.“

Angriff mit Pfefferspray, Tür eingetreten

Der illegale Untermieter sollte für die Einraumwohnung in Kreuzberg 500 Euro monatlich zahlen – bar auf die Hand. Sam S. jammerte vor Gericht: „Der Untermieter zahlte über Monate nicht oder nicht in voller Höhe.“ Sein Verteidiger: „Ihm gingen die Nerven durch.“

Der Untermieter: Asylbewerber Cedrick So. (31) aus Kamerun. Eigentlich registriert in Naumburg (Sachsen-Anhalt). Cedrick So. zur Richterin: „Ein Bekannter besorgte mir einen Job in Berlin. Ich putze – schwarz.“ Er will die Miete gezahlt haben. Dann habe S. mehr verlangt – „50 Euro, sonst sollte ich ausziehen.“

Der 4. Juni ging es gegen den unliebsamen Untermieter. Um 14.40 Uhr wurde die Tür eingetreten, Cedrick So. mit Pfefferspray besprüht. „I will kill you“, habe S. gedroht und sofortigen Auszug verlangt, ein Handy sei geraubt worden.

Die Schwester des Untermieters wurde am Kopf verletzt

Zwei Tage später der nächste Angriff, um einen Auszug zu erzwingen. Diesmal war die Schwester (39) von So. in der Wohnung. Wieder gab es Spray ins Gesicht, dann laut Urteil einen Tritt in ihren Bauch. Die Frau stürzte, erlitt Kopfverletzungen.

Die Richterin: „Es bestand kein Anspruch auf Auszug. Ein Mietverhältnis kann nur schriftlich gekündigt werden.“ Sam S., der in elf früheren Verfahren jeweils mit Geldstrafe davonkam, fassungslos. Er hatte auf eine deutlich geringere Strafe und Haftentlassung gehofft. (KE.)