Klagen wegen Probeunterricht

Trotz Intelligenztest: Durchgefallen bei Gymnasium-Probe – Gericht watscht Schülerin ab

Nur 50 von über 1900 Berliner Schülern bestanden den Probeunterricht, der sie auf das Gymnasium bringen sollte. Gegen den Test gingen nun die Eltern einer durchgefallenen Schülerin vor Gericht.

Author - Norbert Koch-Klaucke
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Die Enttäuschung bei dieser Schülerin ist ihr anzusehen - sie hat ihr Ziel, die Zulassung für das Gymnasium nicht erreicht. (Symbolfoto)
Die Enttäuschung bei dieser Schülerin ist ihr anzusehen - sie hat ihr Ziel, die Zulassung für das Gymnasium nicht erreicht. (Symbolfoto)Westend61/imago

Wer in Berlin aufs Gymnasium will, hat es nicht mehr so einfach. Verschärfte Regeln gibt es seit diesem Jahr. Dazu gehört auch ein Probeunterricht, den nur 50 von über 1900 Schülern bestanden. Nun versuchen Eltern über den Gerichtsweg ihre Kinder aufs Gymnasium zu klagen. In einem Eilverfahren fiel jetzt ein vernichtendes Urteil.

„Insgesamt sind vier Eilanträge und vier Klagen von insgesamt sechs Familien gegen den Probeunterricht beim Verwaltungsgericht Berlin eingegangen“, sagte eine Gerichtssprecherin dem KURIER. Zwei Familien hätten neben der Klage auch Eilanträge gestellt. Der Grund der Eile: Am Freitag (14. März) endet in Berlin die Anmeldefrist für das Gymnasium.

Drei der vier Eilverfahren seien bereits vom Gericht abgeschmettert worden (Stand: 11. März, 13 Uhr), teilte die Gerichtssprecherin mit. Dazu gehörte auch der Fall dieser Berliner Schülerin. Auch sie musste zum Gymnasium-Probeunterricht, weil die Sechstklässlerin einen Notendurchschnitt von 2,6 hatte und somit den erforderlichen Notendurchschnitt von maximal 2,2 verfehlte, mit dem sie sonst die Gymnasium-Zulassung sicher in der Tasche gehabt hätte.

Nun, die zweite Chance, der Probeunterricht, brachte das Kind nicht auf die höhere Schule. Denn das Mädchen fiel durch.

Bei diesem Probeunterricht am 21. Februar, der in Berlin überhaupt zum ersten Mal stattfand, musste ein dreistündiger Test in Deutsch, Mathematik und Teamfähigkeit belegt werden. Die Schüler mussten mindestens 75 Prozent der geforderten Ergebnisse bestehen, um die Zulassung für das Gymnasium zu kommen.

Nur 50 von 1900 Berliner Schülern bestanden den Probeunterricht fürs Gymnasium

97,4 Prozent der über 1900 teilnehmenden Mädchen und Jungen schafften es nicht. Die Schülerin, deren Familie nun per Eilverfahren vor das Berliner Verwaltungsgericht klagte, erbrachte nur eine Leistung von 63 Prozent bei dem Probeunterricht.

Aufgrund der neuen Regelung entschied die Senatschulverwaltung, dass die Anmeldung des Kindes an einem Gymnasium unzulässig sei. Dagegen richtete sich der vor Gericht eingereichte Eilantrag der Eltern.

Darin beruft man sich auf einen Intelligenztest, der der Schülerin überdurchschnittliche Fähigkeiten bescheinige. Außerdem seien die Anforderungen an den Probeunterricht zu hoch gewesen. Die Entscheidung, nicht auf ein Gymnasium gehen zu können, würde für das Mädchen eine unzumutbare Härte darstellen, heißt es in dem Antrag.

Der Eingang zum Verwaltungsgericht in Berlin
Der Eingang zum Verwaltungsgericht in BerlinSchöning/imago

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes fiel nicht so aus, wie es sich die Familie gewünscht hätte. Die 3. Kammer entschied in dem Eilverfahren: Eine Schülerin, die nach der Förderprognose den erforderlichen Notendurchschnitt verfehlt und den Probeunterricht zur Eignungsfeststellung nicht bestanden hat, hat keinen Anspruch auf vorläufige Anmeldung am Gymnasium (AZ: VG 3 L 66/25).

Die Begründung des Gerichtes: Es bestünden keine verfassungsrechtlichen Zweifel an den Gymnasien-Übergangsregeln zur Eignungsfeststellung für das Schuljahr 2025/2026. Es bestünden ebenfalls keine Bedenken gegen die konkrete Ausgestaltung des Probeunterrichts und die festgelegte Bestehensgrenze von 75 Prozent.

Daran ändere auch die hohe Durchfallquote nichts, so das Gericht in seiner Entscheidung. Denn bei den Prüfungsanforderungen verfüge die Schulbehörde über einen weiten Bewertungsspielraum.

Da hilft offenbar auch nicht das Ergebnis eines Intelligenztestes, der angeblich beweisen soll, wie schlau der Schüler wirklich ist. Das Gericht erklärt: Das Land Berlin habe in zulässiger Weise entschieden, Faktoren wie einen Intelligenzquotienten nicht als Eignungskriterium heranzuziehen. Es zählen allein nur die konkret in der Schule gezeigten Leistungen, die über die Zeugnisnoten abgebildet werden.

Gegen den Beschluss des Gerichtes kann die Familie Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Dieses muss dann entscheiden, ob ein Berufungsverfahren eröffnet wird.

Was meinen Sie zu den neuen strengeren Regeln, die den Gymnasium-Besuch schwieriger machen? Sind sie gerechtfertigt oder übertrieben? Schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com