Brauchen wir das Tanzverbot?

Tanzverbot in Berlin  – SO teuer werden Verstöße!

An Karfreitag gilt in Berlin, wie vielerorts, das Tanzverbot. DIESE Regelung sollten Sie beherzigen.

Author - Veronika Hohenstein
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Brauchen wir das Tanzverbot an Karfreitag noch – oder sollte jeder selbst entscheiden, wie er diesen Tag verbringt? Schreiben Sie uns gerne eine Mail an leser-bk@berlinerverlag.com mit Ihrer Meinung.
Brauchen wir das Tanzverbot an Karfreitag noch – oder sollte jeder selbst entscheiden, wie er diesen Tag verbringt? Schreiben Sie uns gerne eine Mail an leser-bk@berlinerverlag.com mit Ihrer Meinung.dpa

Mit den sommerlichen Temperaturen steigt auch die Feierlaune und auch während der Osterfeiertage pulsiert das Berliner Nachtleben – zahlreiche Clubs und Veranstalter laden zu besonderen Events ein, viele davon unter freiem Himmel. Am Karfreitag jedoch tritt eine Besonderheit in Kraft: das gesetzlich geregelte Tanzverbot.

An diesem stillen Feiertag sind öffentliche Tanzveranstaltungen sowie laute Musik untersagt, um der religiösen Bedeutung des Tages Rechnung zu tragen. Denn der Karfreitag ist ein christlicher Feiertag, der an die Kreuzigung und den Tod Jesu Christi erinnert. Es ist ein ernster Tag, der im Zeichen der Trauer steht. Der Karfreitag fällt immer auf den Freitag vor Ostersonntag und gehört zu den wichtigsten Feiertagen im Kirchenjahr – besonders in der evangelischen Kirche. Sonn- und Feiertage sind in Deutschland als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ durch das Grundgesetz geschützt.

Je nach Bundesland und Region gelten deswegen unterschiedliche Regelungen. In Berlin ist das Verbot vielerorts zeitlich begrenzt und greift lediglich von 4 Uhr morgens bis 21 Uhr abends. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit Konsequenzen rechnen: Veranstaltern droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Die Durchsetzung des Tanzverbots obliegt den jeweiligen Berliner Bezirken und ihren Ordnungsämtern. Und inwiefern diese kontrollieren werden, scheint unterschiedlich auszufallen.

Laut der Berliner Morgenpost wird im Bezirk Tempelhof-Schöneberg am Feiertag schlicht keine Kontrollen stattfinden – das Ordnungsamt hat dann nämlich frei und gibt man mögliche Hinweise einfach an die Polizei weiter.

In Neukölln hält man sich mit Kontrollen eher zurück und setzt auf das Prinzip Hoffnung: Man geht davon aus, dass sich die meisten an die Regeln halten. Auch in Lichtenberg, wo mit dem „Sisyphos“ ein beliebter Club seine Türen öffnet, heißt es: Erst wenn Beschwerden eingehen, wird gehandelt. Bislang sei das aber kaum der Fall gewesen.

Religionssoziologe für Respektierung des Tanzverbots

Weniger als die Hälfte der Deutschen ist noch kirchlich gebunden. Dennoch gelten an Karfreitag einige christlich geprägte Verbote – und das zurecht? Der Religionssoziologe Detlef Pollack hält das Tanzverbot an Karfreitag noch für zeitgemäß. Der dpa sagte er: „Ich finde es richtig, die Ruhe dieses Tages zu respektieren. Es ist, glaube ich, keine allzu große Zumutung, an diesem einen Tag auf Tanz und laute Musik zu verzichten“, sagte der Wissenschaftler von der Universität Münster. „Meine Position ist: Man sollte das Tanzverbot nicht durchsetzen, aber man sollte es auch nicht verletzen.“

Professor Pollack sagte, die entscheidende Frage sei für ihn, wie Religionsangehörige und Konfessionslose miteinander umgingen. „Man kann sagen: Warum sollten wir uns an religiös bestimmte Vorschriften halten, die wir für uns selber gar nicht akzeptieren? Aber ich würde sagen, die Frage ist hier eben auch, wieviel Achtung und Respekt man gegenüber dem Andersdenkenden aufzubringen bereit ist.“

Liebe KURIER-Leser, was halten Sie vom Tanzverbot an Karfreitag – überholtes Relikt oder wichtiger Ausdruck gesellschaftlichen Respekts? Brauchen wir das Tanzverbot an Karfreitag noch – oder sollte jeder selbst entscheiden, wie er diesen Tag verbringt? Schreiben Sie uns gerne Ihre Meinung – entweder auf Facebook oder an leser-bk@berlinerverlag.com – wir freuen uns! ■