Vor Gericht

Steuerhinterziehung: Shisha-Mann pfeift aus dem letzten Loch

Ahmad A. (40) soll eine halbe Million Euro mit illegalem Tabak am Fiskus vorbei eingesackt haben.

Author - Berliner KURIER
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Die Angeklagten Ahmad A. (40/l.) und Ahmed S. (33) mit ihren Verteidigern.
Die Angeklagten Ahmad A. (40/l.) und Ahmed S. (33) mit ihren Verteidigern.Pressefoto Wagner

Fahnder machten ihm richtig Dampf, aber der Wasserpfeifen-Mann ließ es weiter blubbern: Vor Gericht geht es nun um 15 Tonnen illegalen Shisha-Tabak. Rund eine halbe Million Euro soll Ahmad A. (40) am Fiskus vorbei eingesackt haben. Die Anklage lautet auf unter anderem auf Steuerhinterziehung. Der Staatsanwalt hat die Einziehung von 552.925 Euro beantragt.

Sieben Fälle werden ihm vorgeworfen, einmal soll der Mitangeklagte Ahmed S. (33) beteiligt gewesen sein. Beide stammen aus dem Irak, leben seit Jahren in Berlin. A. ist Deutsch-Iraker, tätig als „Händler und Angestellter“.

Im Visier der Ermittler seit August 2019.

Die Ermittler gehen davon aus: A. ist seit 2017 offiziell bei einem „Einzelhandel für Wasserpfeifen und Zubehör“ in Neukölln angestellt – seine Frau sei als Geschäftsführerin eingetragen. Tatsächlich aber „ist und war“ es jedoch A., der sich um die laufenden Geschäfte der Firma kümmerte, so die Anklage. Beamte des Hauptzollamts entdeckten bei einer „Steuer-Aufsichtsmaßnahme“ in einem Transporter 270 Kilo unversteuerten Shisha-Tabak. Der Staatsanwalt: Entweder habe A. das Zeug selbst hergestellt oder sich verschafft.

Einige Zeit später, als es in der Garage der Eheleute A. brennt, „löschte“ die Feuerwehr auch illegalen Shisha-Tabak – insgesamt 844 Kilo. Ausgeraucht dann eine Woche später: A. wird festgenommen. Kurz zuvor sollen unter seiner Aufsicht auf einem Gelände der Firma in Marienfelde 15.006 Kilo Schmuggel-Tabak von einem Lkw geladen worden sein – unverzollt und unversteuert. Einsatzkräfte der Ermittlungsgruppe Zigaretten (GEZig) des Zollfahndungsamtes Berlin-Brandenburg stoppten die Lieferung. Das Verfahren zog sich hin, A. kam nach zwei Monaten gegen Auflagen frei. Ob er aussagen wird, ist noch offen. Urteil: 3. November. (KE)