Schock für über 100.000 Mieter

So stark dürfen die Mieten der landeseigenen Wohnungen steigen

Die Mieter der landeseigenen Wohnungsunternehmen und der Berlinovo müssen sich auf deutlich steigende Mieten ab 2024 einstellen.

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Die Mieten steigen: Blick auf Fassaden von Neubau-Wohnhäusern im Bezirk Mitte
Die Mieten steigen: Blick auf Fassaden von Neubau-Wohnhäusern im Bezirk MitteMonika Skolimowska/dpa

Laut Informationen der Berliner Zeitung dürfen die Mieten bei den städtischen Vermietern nach dem Ende des bis zum 31. Dezember geltenden Mietenstopps um bis zu elf Prozent in drei Jahren erhöht werden.

Laut dem Bericht geht dies aus einem Schreiben von Bau-Staatssekretär Stephan Machulik (SPD) an die Chefs der Wohnungsbaugesellschaften und der Berlinovo hervor. „Die Mieterhöhungen basieren auch auf dem Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen, sodass bei Mieterhöhungen die Grenze von elf Prozent zur Anwendung kommt“, wird aus dem Schreiben zitiert.

Noch ist nicht bekannt, für wie viele Wohnungen die Mieten im nächsten Jahr angehoben werden. Allein die Berlinovo plant laut dem Bericht Mieterhöhungen für 11.970 Haushalte! Andere Wohnungsbau-Unternehmen äußerten sich auf Anfrage der Berliner Zeitung nicht. Geschätzt wird, dass bei etwa einem Drittel der mehr als 360.000 landeseigenen Wohnungen die Mieten steigen werden. Das würde bedeuten, dass mehr als 100.000 Haushalte im kommenden Jahr eine Mieterhöhung erhalten könnten!

Eigentlich sollen die Mieten nicht mehr als 2,9 Prozent pro Jahr steigen

Für städtischen Wohnungsbau-Unternehmen gelten in der Regel strengere Vorgaben als für private. Diese sind in einer Kooperationsvereinbarung mit dem Senat festgelegt. Laut dieser Kooperationsvereinbarung, die von Anfang 2024 bis Ende 2027 gilt, stellen die Unternehmen „sicher, dass in Summe die Mieten für die Bestandsmietverträge um nicht mehr als 2,9 Prozent jährlich steigen“.

Die Formulierung bedeutet, dass die Mieten für jeden einzelnen Mieter-Haushalt um maximal 2,9 Prozent jährlich erhöht werden, also in drei Jahren um maximal 8,7 Prozent steigen dürfen. Doch nach dem Brief des Staatssekretärs scheint es, dass 2,9 Prozent als unternehmensweite Mieterhöhungsgrenze interpretiert werden. Sonst wären Erhöhungen bis zu elf Prozent in drei Jahren nicht möglich.