Es kracht weiter

Silvesterparty-Zoff: Demo-Bündnis zerrt Senat vor Oberverwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht lehnte die Beschwerde des Bündnisses „Rettet Silvester am Brandenburger Tor“ gegen die Senatsfeier ab. Jetzt geht es in die nächste Instanz.

Author - Wolfgang Heise
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Wer darf seine Silvesterfeier am Brandenburger Tor veranstalten - der Senat oder ein Demo-Bündnis Kulturschaffender?
Wer darf seine Silvesterfeier am Brandenburger Tor veranstalten - der Senat oder ein Demo-Bündnis Kulturschaffender?Imago/Ralf Mueller

Der Zoff um die Silvesterparty geht in die nächste Runde. Wer darf am Brandenburger Tor seine Feier veranstalten? Der Senat oder ein Bündnis Kulturschaffender, das eine Demonstration bereits am 31. Juli angemeldet hatte? Das Demo-Bündnis legte Beschwerde gegen die Senatspläne beim Verwaltungsgericht ein. Der KURIER erfuhr exklusiv, dass die Richter am Freitag die Beschwerde zurückgewiesen haben. Das Bündnis kämpft weiter und wird am Montag das Oberverwaltungsgericht einschalten.

Der Versammlungsleiter der Demonstration des Bündnisses „Rettet Silvester am Brandenburger Tor“ Armin Mostoffi Kamari war einigermaßen entsetzt, wie das Verwaltungsgericht bei der Verhandlung am Donnerstag mit der Sachlage umgegangen ist. Mostoffi Kamari: „Das, was der Senat da plant, ist eine Verhinderungsveranstaltung.“

Der Hintergrund: Die Demo mit 16 Techno-Trucks wurde einen Tag nach der Absage der Silvesterparty durch das ZDF angemeldet. Das Areal umfasst den 17. Juni von der Siegessäule bis zum Brandenburger Tor. Für 100.000 Teilnehmer ist es angelegt. Der Senat hatte monatelang alles verschlafen und stellte dann ein eigenes Party-Konzept, organisiert von der senatseigenen Kulturprojekte GmbH, für 20.000 Besucher, vor. Dieses soll auch am Brandenburger Tor und auf dem 17. Juni bis Yitzhak-Rabin-Straße stattfinden.

Verwaltungsgericht bügelte Argumente der Demo-Veranstalter ab

Da der Senat nicht mit den Demo-Anmeldern kooperieren wollte, wurde das  Bündnis beim Verwaltungsgericht vorstellig. Kern-Argument: Das Grundrecht Versammlungsfreiheit steht über einer privaten Veranstaltung, daher sollte es eine Anordnung geben, dass die Kulturprojekte-Feier nicht stattfinden darf.

Doch das Gericht bügelte dieses Argument ab. Stattdessen wurde viel über Sicherheitsvorschriften und ihre Einhaltung bei der Demo geschrieben. Dem KURIER liegt der 13-seitige Beschluss des Verwaltungsgerichts vor. Zwei Dinge sind dabei besonders pikant.

Demo und Techno-Party zu Silvester auf der Straße des 17. Juni. So waren die ursprünglichen Pläne. Dann hatte der Senat seine eigene Ideen.
Demo und Techno-Party zu Silvester auf der Straße des 17. Juni. So waren die ursprünglichen Pläne. Dann hatte der Senat seine eigene Ideen.IMAGO/Christian Ender

Erstens: Die Demonstration soll jetzt nicht mehr von der Siegessäule bis zum Brandenburger Tor gehen, sondern in der Gegenrichtung von der Siegessäule auf dem 17. Juni bis zum S-Bahnhof-Tiergarten. Der eigentliche Sinn der Demo „Rettet die Silvesterparty am Brandenburger Tor“ wird damit ad absurdum geführt.

Pikant! Senatsparty hat noch keine polizeiliche Genehmigung

Zweitens: Die Kulturprojekte GmbH hat bis heute keine polizeiliche Genehmigung für die Senatsfeier am Brandenburger Tor. Im Gerichtsbeschluss heißt es: „Die bei der Erlaubniserteilung zu beteiligende Polizei führe noch Gespräche mit den Antragstellern, deren Ausgang die Senatsverwaltung abwarten werde.“

Und weiter steht in der Urteilsbegründung, dass der Senat erklärt hat, „dass er die Sondernutzungserlaubnis voraussichtlich erst unmittelbar vor der Veranstaltung erteilen wird, was üblich sei, da das finale Sicherheitskonzept meist erst kurz vor Veranstaltungsbeginn vorliege.“

Mit diesen Passagen und anderen wird sich jetzt das Oberverwaltungsgericht beschäftigen.