Haben wir in Berlin wirklich keine anderen Sorgen? Die Stadt ist arm dran, es muss gespart werden, bis es quietscht. Der Senat hat nicht mal mehr das Geld für Klassenfahrten. Als würde es keine wichtigeren Probleme geben, die es zu lösen gilt, ruft nun die Senatsumweltverwaltung zum Kampf gegen Wassersalat auf. Ja, Sie haben richtig gelesen!
Die Umweltbehörde arbeitet tatsächlich an einem Management- und Maßnahmenkatalog zum Thema Wassersalat und wirbt um Öffentlichkeitsbeteiligung. Doch was ist so schlimm an dem Gewächs, das man sogar essen kann?
Es geht um die Muschelblume, die auch Wassersalat genannt wird. Vor allem Gartenfreunde lieben sie, nutzen diese Schwimmpflanze für ihre Gartenteiche. Auch Fischfreunde lieben sie. Wassersalat findet man oft im Aquarium, da die Pflanze einen hohen Nährstoffbedarf hat und so übermäßiges Algenwachstum verhindern kann.
Wassersalat: Die Tropenpflanze wird in Berlin zur Gefahr
Doch gelangt der Wassersalat in wilde Gewässer, wird er zur Gefahr für die Umwelt – auch in Berlin. Denn in den Flüssen vermehrt er sich wie wild. Durch das rasante Wachstum droht der Wassersalat, der eigentlich aus tropischen Gegenden stammt, unsere heimischen Wasserpflanzen zu zerstören.
Laut dem Papier der Umweltverwaltung verändert das Gewächs vor allem im Sommer die Bedingungen in den Gewässern. Es verringert den Sauerstoffgehalt, die Nitrat-, Ammonium- und Phosphor-Gehalte erhöhen sich.
Die Folge: Der Wassersalat breitet sie sich so sehr aus, dass andere Pflanzen aus Mangel an Nährstoffen oder Licht entweder ganz eingehen oder nur sehr schwach wachsen. Und auch die Tierwelt an den Berliner Flüssen und Seen ist bedroht.
Wichtige Pflanzen, die Wasservögel unter anderem als Brutgebiet an den Uferzonen nutzen, verschwinden. Durch den schwindenden Sauerstoffgehalt ist auch der Lebensraum von Fischen bedroht.

Doch wie kam der Wassersalat in die freie Natur, wenn er bisher nur in Gartenteichen zu finden war? Vögel haben dafür gesorgt. Sie können die winzigen Teile der Pflanze und ihren Samen verschleppen und so in natürliche Gewässer einbringen.
Wassersalat-Verbot: Bußgeldstrafen bis zu 50.000 Euro drohen
Daher gilt nun in der EU ein Verbot für den Wassersalat. Die invasive Pflanze darf seit dem 2. August 2024 nicht mehr in das Gebiet der Europäischen Union eingeführt, nicht mehr gehalten, gepflegt, gehandelt, getauscht, vermehrt und in die Natur gesetzt werden. Wer das Verbot missachtet, dem droht laut Bundesnaturschutzgesetz ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Klar, da muss nun auch die Berliner Umweltverwaltung handeln. In ihrem Maßnahmenkatalog steht daher auch ganz oben, die Öffentlichkeit umfangreich über das Verbot aufzuklären – durch Flyer, Webseiten, Apps. Dies soll sich vor allem an Aquarienfreunde, Gartenteichbesitzer und Gartenbaubetriebe richten.
Sogar Berliner Bootsbesitzer sollen laut dem Papier aufgeklärt werden. Denn sie können mit ihren Motorbooten oder Kanus ebenfalls unfreiwillig für die Verbreitung des Wassersalates sorgen.
Die Umweltverwaltung bittet die Wassersportler, die Boote nach dem Verlassen der Seen und Flüsse „auf Samen und Pflanzenteile zu untersuchen und gegebenenfalls zu dekontaminieren, um eine Ausbreitung der Pflanze auch auf andere Gewässer zu verhindern“.
Die Behörde bittet sogar die Berliner, bei der Vernichtung des Wassersalates zu helfen. Denn man könne die Pflanze ganz leicht „von Hand, mit Keschern oder Harken“ von der Wasseroberfläche entfernen, in der Regel vom Ufer aus. Und wohin damit: kleine Mengen in den Restmüll, große Mengen in die Verbrennungsanlagen. Ob die BSR schon davon weiß?
Und was kostet die geplante Senats-Kampagne in Zeiten des großen Sparzwanges? Laut der Umweltverwaltung würde die Kampagne kein großer Aufwand sein, die Kosten wären daher gering. „Die Wirkung wird als gut angesehen“, heißt es. Ob sie auch erfolgreich sein könnte? Unter dem Punkt Erfolgskontrolle steht in dem Papier: „nicht möglich“. ■