Es gibt Dinge, die gibt es gar nicht. Seit über einem Jahr steht ein silbergrauer VW Golf auf einem Parkplatz vor dem Hauptstadtflughafen BER. Schon 200.000 Euro an Gebühren sind angefallen. Doch das scheint weder dem Besitzer, noch der Polizei oder den Verantwortlichen vom Flughafen zu interessieren.
Die Parkuhr tickt. Und sie tickt vor allem auf dem Kurzzeitparkplatz vor dem Haupteingang des BER-Flughafens recht intensiv. Die ersten zehn Minuten sind gratis. Eine Viertelstunde kostet dann schon fünf Euro und je weitere fünf Minuten kommen zwei Euro hinzu. Für eine Stunde Parkzeit werden 23 Euro fällig, für einen Tag sind es 552 Euro.
Das kann für den Besitzer des VW Golf recht teuer werden. Denn für den Wagen, der dort schon länger als ein Jahr auf demselben Platz stehen soll, sind inzwischen mindestens 201.480 Euro an Parkgebühren fällig. Über den merkwürdigen Fall berichtet gerade die Berliner Zeitung.
Fraglich ist, wer die Riesensumme zahlen wird, die sich von Minute zu Minute erhöht. Laut Kennzeichen ist der VW Golf in Hannover zugelassen. Möglich, dass dort das Auto gestohlen wurde, der Dieb sich dann am BER per Flugzeug davon gemacht hat.
Über 200.000 Euro Parkgebühr für ein Jahr Dauerparken am BER: Will keiner das Geld haben?
Die Berliner Zeitung fragt bei der Polizei in Hannover nach: Doch da hat man offenbar kein Interesse an dem dauerparkenden Golf mit Hannover-Kennzeichen vor dem BER. Man verweist auf die Polizei in Berlin und Brandenburg.

Für den Flughafen-Vorplatz ist die brandenburgische Polizeidirektion Süd in Cottbus zuständig. Dort erklärt eine Sprecherin aber: Für das auf dem Kurzzeitparkplatz dauerhaft parkende Auto sei das Ordnungsamt der Gemeinde Schönefeld zuständig.
Bei dieser Behörde ist der VW Golf in der Tat schon bekannt. Aber er steht nicht auf öffentlichem Straßenland. Hier liege die Zuständigkeit bei der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH beziehungsweise bei ihrem Parkraumbewirtschafter, der Firma APCOA-Parking, teilt eine Sprecherin der Gemeinde mit.
Man ahnt was passiert. Der Flughafen fühlt sich laut Bericht jedenfalls für das Auto nicht zuständig.
Und der Parkraumbewirtschafter? Auf die Frage der Berliner Zeitung, ob APCOA die ausstehenden Parkgebühren von mindestens 201.480 Euro einzutreiben gedenkt, antwortet der vom Unternehmen engagierte PR-Berater: „Ob geschuldete Parkgebühren in diesem Zusammenhang eingetrieben werden können, hängt davon ab, ob der Schuldner ermittelt werden kann und über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt.“
Der Ausgang bleibt offen. Genauso, wie lange der VW Golf noch auf dem Kurzzeitparkplatz vor dem BER stehen wird. Egal, die Parkuhr tickt weiter. ■