Randale nach dem Hertha-Sieg: Schalke-Fans prügelten sich erst selbst und gingen dann auf Polizisten los. Nun soll ein Fan eine Geldauflage von 2000 Euro zahlen.
Das kommt auch nicht oft in Berlin vor. Ein Schalke-Fan vor dem Amtsgericht Tiergarten: Dennis P. (33) aus Gelsenkirchen, Vorsänger der Fankurve. Vor dem Richter zeigte er sich zurückhaltend.
Nachdem Hertha BSC am 23. Oktober 2022 die Bundesliga-Partie gegen Schalke 04 im Olympiastadion mit 2:1 gewonnen hatte, kam es im Gästeblock zu Ausschreitungen. Fäuste flogen – Fan gegen Fan. Ordner fühlten sich überfordert, riefen Polizisten. Da richteten sich Wut und Frust gegen die Beamten.
Polizist: „Kollegen setzten Reizgas ein, um uns Luft zu verschaffen.“
Wüste Beschimpfungen, Tritte, Schläge. Ein Polizist stürzte, soll durch Tritte gegen den Kopf schwer verletzt worden sein. Weitere Einsatzkräfte erlitten leichte Verletzungen. Ein Beamter (29): „Wir wurden massiv angegangen. Kollegen setzten Reizgas ein, um uns Luft zu verschaffen.“
Weil es Videoaufnahmen gibt, kamen Ermittler auf den „Vorsänger“. Der Verdacht: P. habe sich an den Ausschreitungen beteiligt und in Verletzungsabsicht einen Polizisten mit der Schulter angerempelt. Auf Landfriedensbruch, tätlichen Angriff auf Vollstreckungs-Beamte und versuchte Körperverletzung lautete die Anklage.
Angeklagter beteuert: „Ich habe zu keinem Zeitpunkt Polizeibeamte verletzen wollen.“
Der Elektriker, der keinerlei Vorstrafen hat, beteuerte nun: „Ich habe zu keinem Zeitpunkt Polizeibeamte verletzen wollen. Ich habe nicht geschlagen und nicht getreten.“ Er habe der plötzlichen Situation „nicht mehr entfliehen können“, habe sich in der Menge befunden. Für ihn sei allerdings kein Grund ersichtlich gewesen, warum Polizisten in den Block gingen.
Mehrere Polizisten sagten als Zeugen im Prozess aus. Einer der Beamten über P.: „Ich sah ihn im Fanblock. Er war in der ersten Reihe.“ Ob P. absichtlich rempelte, konnte keiner der Zeugen sagen.
Der Richter entschied mit Zustimmung von Staatsanwältin und Verteidiger: Strafverfahren wird gegen Zahlung von 2000 Euro an den gemeinnützigen Polizei-Unterstützungsfonds „Grüner Stern“ eingestellt.