Die Bezirksämter in Berlin suchen noch nach insgesamt 5700 Wahlhelfern für die Europawahl. Besonders in Lichtenberg, Neukölln, Marzahn-Hellersdorf und Charlottenburg-Wilmersdorf werden Helfer gesucht, die für einen reibungslosen Ablauf bei der Wahl am 9. Juni sorgen.
Landeswahlleiter Stephan Bröchler warb dafür, sich ehrenamtlich an der Organisation des Wahltages zu beteiligen und sich bei Interesse hier auf der Homepage anzumelden.
Erfrischungsgeld als Wahlhelfer
Als Entschädigung können Wahlhelfer mit einem Erfrischungsgeld von 25 bis 120 Euro rechnen – je nach Funktion, die sie in einem Urnen- oder Briefwahllokal übernehmen.
Besondere Kenntnisse werden für den Job als Wahlhelfer nicht vorausgesetzt. Die wahlvorstehenden und schriftführenden Personen sowie deren Stellvertretungen erhalten vorab eine Schulung. Für die zahlt das Land Berlin Aufwandsentschädigungen von 25 bis 40 Euro.
In Rostock haben die Bürger offenbar besonders wenig Lust, sich für die Wahl zu engagieren. Noch 600 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden gebraucht. In den zurückliegenden Jahren konnte man auf Zwangsverpflichtungen verzichten. Für die Wahlen am 9. Juni scheinen solche Verpflichtungen laut Wahlbehörde aber erforderlich.

„Die Bereitschaft, ein Wahlehrenamt auszuführen, hat leider stark nachgelassen“, schrieb ein Sprecher der Stadt. Insgesamt brauche die Stadt etwa 1900 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Interessierte sollten sich so schnell wie möglich bei der Stadt melden. Wahlhelfer oder Wahlhelferin kann grundsätzlich jeder werden, der oder die bei der entsprechenden Wahl auch wahlberechtigt ist. Die Aufwandsentschädigungen liegen in Rostock je nach Funktion zwischen 50 und 100 Euro.
Eine Sprecherin schrieb, „im ländlichen Raum haben wir weniger Probleme, da dort vielfach die Wahlvorstände aus guten Bekannten bestehen, bei denen auch klar ist, wer in der Früh- und wer in der Spätschicht sitzt und wer für Kaffee und wer für Kuchen zuständig ist.“
Was sind die Aufgaben für Wahlhelfer
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer überprüfen laut Ministerium die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, geben Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis. Auch der Einwurf des Stimmzettels sei erst möglich, wenn der Wahlhelfer die Wahlurne für den Einwurf freigegeben habe. Außerdem unterstützten sie bei der Auszählung der Stimmzettel. ■