Er galt bei den Justizbehörden als Gewalttäter. Der Syrer Shadi S. (43), der vergangenen Samstag in einer U-Bahn den Berliner Steve H. (29) mit einem Küchenmesser erstach, danach von einem Polizisten angeschossen wurde und in einer Klinik verstarb. Wie jetzt berichtet wird, befand sich der Messer-Stecher auf der Flucht, sollte in U-Haft sitzen.
S. habe in seiner Bewährungszeit gegen Auflagen verstoßen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte daher gegen den Syrer einen Haftbefehl beantragt. „Der Mann stand bei uns unter laufender Bewährung“, sagte Staatsanwalt Rolf Bach dem RBB.
S. habe die ihm auferlegten Arbeitsstunden nicht erfüllt, sei außerdem vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe verurteilt worden und habe damit eine neue Straftat in seiner Bewährungszeit begangen. Außerdem sei der Syrer für die Justiz nicht mehr erreichbar gewesen, heißt es beim RBB, der damit einen Bericht der B.Z. bestätigt.
Laut diesen Medien habe die Staatsanwaltschaft Chemnitz im März beim Landgericht Berlin den Antrag für einen Sicherungshaftbefehl gestellt, sowie den Antrag auf Widerruf einer Strafaussetzung. Das Landgericht Berlin hatte die Bewährungsaufsicht für Shadi S.
Laut B.Z. war der Syrer in Berlin-Hellersdorf gemeldet. Dort war er für das Landgericht Berlin nicht mehr greifbar. S. war untergetaucht.
Mehrere Straftaten in Berlin, Brandenburg und Sachsen sollen auf das Konto des Syrers gehen, ergaben Recherchen der B.Z. Die Strafakte von S. ist lang.
Der Messer-Mörder aus der U-Bahn: DAS ist die Strafakte von Shaid S.
So habe der Syrer im Februar 2022 mit einem Küchenmesser gezielt in den Oberschenkel seiner Schwester gestochen haben. Ein Streut hatte dazu geführt. S. verlangte, dass seine Schwester ihm die Kontakte in ihrem Handy zeigen sollte. Sie verweigerte die Herausgabe. Bei der Festnahme soll S. einem Polizisten die Hand gebrochen haben, so die B.Z.
Der Syrer hat sich offensichtlich nicht unter Kontrolle. In der U-Haft soll er Mitgefangene geschlagen haben. In Prozess wegen des Messerangriffs auf seine Schwester vor dem Amtsgericht Chemnitz wurde S. zu zwei Jahre und vier Monate verurteilt. Berufung wird eingelegt, S. sitzt wegen seines Gewaltpotenzials zunächst in U-Haft.
In 13. März 2023, die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Chemnitz. S. wird zu zwei Jahren Knast verurteilt – aber auf Bewährung. Gegen diese habe er nun zum Teil verstoßen. Darum stellte die Staatsanwaltschaft Chemnitz den Antrag auf einen Sicherungshaftbefehl.
Laut Staatsanwaltschaft besaß Shadi A. eine Aufenthaltserlaubnis bis Oktober 2025. Seit 2016 galt er als anerkannter Flüchtling, sein Schutzstatus wurde regelmäßig überprüft. Er durfte aus „humanitären Gründen“ in Deutschland bleiben.
Am 12. April traf S. auf den Berliner Steve H. Beide Männer waren am Nachmittag am U-Bahnhof Kaiserdamm in einen Zug gestiegen. Zwischen ihnen soll es zu einem Streit gekommen sein. Shadi S. stach auf Steve H. mit einem Küchenmesser ein. ■