Die Berliner Polizei soll künftig härter durchgreifen dürfen – wird dabei aber auch schärfer beobachtet. Das neue Polizeigesetz für Berlin umfasst drei große Punkte …
Mehr Taser und Kameras sollen eingesetzt werden
Nach längeren Verhandlungen hat sich die Koalition von CDU und SPD in Berlin auf eine Verschärfung des Polizeigesetzes geeinigt. Der Gesetzentwurf zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) liegt der Nachrichtenagentur dpa vor. Er muss nun aber erst in den Parlamentsausschüssen diskutiert und soll dann vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Wichtige Punkte in dem Entwurf sind Regelungen zum Einsatz sogenannter Bodycams an Uniformen von Polizisten, von Kameras in Polizeiautos (Dashcams) und Elektroschockpistolen (Taser).
Konkret wurde besprochen: Der Einsatz von Bodycams durch Polizisten und Feuerwehrleute soll verstärkt werden. Auch Kameras in den Streifenwagen sollen das Geschehen bei Einsätzen häufiger filmen. Außerdem soll in Wohnungen gefilmt werden können, wenn es um die Abwehr von Gefahren für beteiligte Menschen geht.
Neu ist ebenfalls: Elektroschockpistolen – auch Taser genannt –, die bisher nur von einigen Polizisten getestet wurden, sollen in größerem Maß von der Polizei genutzt werden können. Sie sollen eingesetzt werden, damit Polizisten sich bei Angriffen schützen können, ohne direkt zur Pistole greifen zu müssen. Taser verschießen kleine Pfeile – treffen sie einen Menschen, erhält er einen Stromschlag, der ihn kurz lähmt. Der Gebrauch ist grundsätzlich anzudrohen (aber nicht zwingend).

Präventivgewahrsam soll verlängert werden
Änderungen sind auch beim sogenannten Präventivgewahrsam geplant. Momentan beträgt die Höchstdauer zwei Tage. Künftig soll das Wegsperren von Personen, von denen schwere Straftaten erwartet werden, auf Beschluss eines Richters bis zu fünf Tage möglich sein (zum Beispiel bei geplanten Sex- oder Freiheitsdelikten.) Im Fall mutmaßlicher Terroristen sollen es bis zu sieben Tage werden.
Diese Maßnahme gilt aber ausdrücklich nur für schwere Straftaten. Darunter fallen beispielsweise nicht die Aktionen der Klima-Kleber, die lediglich eine Nötigung darstellen. Auch wenn bei vielen Aktivisten davon auszugehen ist, dass sich ihre Taten wiederholen werden, gelten die Klimaschutzaktionen doch nicht als schwere Straftaten.
Diese Veränderungen sind außerdem für 2024 geplant
Für das erste Halbjahr 2024 sollen außerdem folgende Punkte geändert werden: Eine Verlängerung des Betretungsverbots bei häuslicher Gewalt von zwei auf vier Wochen. Die Durchsuchung von Personen in Waffenverbotszonen soll auch außerhalb der Kriminalitätshotspots und ohne konkrete Gefahr erlaubt sein.
Der finale Rettungsschuss soll Polizisten ausdrücklich in Zwangslagen erlaubt werden. Zudem soll eine anlassbezogene Videoüberwachung in den derzeit sieben Kriminalitätshotspots eingeführt werden. Und: Eine Erprobung von Videoaufnahmen zur Verhinderung von Diebstählen an zwei Fahrrad-Abstellanlagen.



