Berlin ist auch beim Wechsel der Geschlechter die Hauptstadt. Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes vor einem Jahr haben über 11.000 Menschen in den größten deutschen Städten ihren Eintrag zum Geschlecht im Melderegister ändern lassen – dabei wurde gut jede fünfte Änderung in Berlin registriert.
Das Gesetz gilt seit dem 1. November 2024, wobei es bereits ab August 2024 möglich war, beim Standesamt einen Antrag auf Änderung des Geschlechtseintrags zu stellen. Zum Ablauf: Wer den Eintrag ändern möchte, reicht zunächst einen entsprechenden Antrag ein. Nach Ablauf einer dreimonatigen Frist folgt eine persönliche Erklärung im Standesamt.
Auch 5-jähriges Kind wechselt das Geschlecht
Der Evangelische Pressedienst hat jetzt in den Ämtern der 20 größten Städte sowie der Landeshauptstädte abgefragt, wie das Gesetz umgesetzt wird. Dabei kommt raus: Die meisten Anträge wurden in Berlin gestellt. Dort ließen rund 2400 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern.
In Berlin gab es in 478 Fällen gab es einen Wechsel von männlich oder weiblich zu divers. 488 Personen ließen ihr Geschlecht ausdrücklich offen und wechselten von männlich oder weiblich zu „keine Eintragung“.
Die große Mehrheit (2214) war den Angaben zufolge bei der Änderung des Geschlechtseintrags über 18 Jahre alt. 162 Personen waren zwischen 14 und 18 Jahren alt. 31 Personen waren Kinder unter 14 Jahren, darunter ein unter fünfjähriges Kind.
Die Bezirke mit den meisten Anträgen auf Änderung des Geschlechtseintrages waren Neukölln mit 336 und Friedrichshain-Kreuzberg mit 301. Die wenigsten Anträge wurden in Reinickendorf (86) und Spandau (101) gestellt.
In Hamburg wurden 900 Änderungen beurkundet, in München und Köln jeweils fast 700. In Frankfurt am Main wählten gut 440 Menschen einen neuen Geschlechtseintrag, in Düsseldorf waren es 300.
Wenn man die Anzahl der Änderungen ins Verhältnis zur Einwohnerzahl setzt, ergibt sich ein anderes Bild. In Leipzig wurden mit über 900 wirksamen Anträgen 151 Änderungen pro 100.000 Einwohner verzeichnet. Darauf folgen Hannover mit 98 und Bonn mit 86 Änderungen auf jeweils 100.000 Einwohner.
Geschlecht darf einmal im Jahr gewechselt werden
Nicht alle eingereichten Erklärungen werden tatsächlich umgesetzt. Es kommt teils vor, dass die Antragssteller die dreimonatige Frist verstreichen lassen, ohne die erforderliche Erklärung abzugeben. Nur in wenigen Fällen haben Standesämter Anträge abgelehnt – dies geschah etwa, wenn unerlaubte Sonderzeichen in den neuen Vornamen enthalten waren oder die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters fehlte.



