Paukenschlag in der Berliner Wohnkrise. Vermieter dürfen ihre Mieter nicht mit überteuerten Mietpreisen abzocken. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit einer aktuellen Entscheidung erneut klargestellt.
Bundesverfassungsgericht steht hinter Mietern
Eine Berliner Vermieterin ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht stellte am Dienstag in Karlsruhe fest, dass durch die Regelung keine Grundrechte verletzt werden.

Im Mittelpunkt stand die Verlängerung der Mietpreisbremse im Jahr 2020, im vergangenen Sommer wurde sie erneut bis Ende 2029 ausgeweitet. Über entsprechende Verordnungen können die Bundesländer Gebiete bestimmen, in denen Mieterhöhungen bei einer Wiedervermietung begrenzt werden.
Was das für Berliner bedeutet
Ganz Berlin gilt derzeit als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Vermieter dürfen bei Neuvermietungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Die Vermieterin war von ihren Mietern erfolgreich auf Rückzahlung überhöhter Mieten verklagt worden – ein Urteil, das der Bundesgerichtshof im Dezember 2024 bestätigte. Das Bundesverfassungsgericht nahm ihre Beschwerde nun nicht zur Entscheidung an und wies sie als unbegründet zurück.

Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt für alle Berliner Mieter und ein deutliches Zeichen, dass es zumindest ein bisschen Hoffnung in der Wohnkrise gibt. Wer die Befürchtung hat, von seinem Vermieter abgezockt zu werden, kann sich bei der kostenlosen Mietpreisprüfstelle (SiWo) des Landes Berlin beraten lassen.


