Fall aus Berlin vor Gericht

Kein Glaube – kein Job: Verfassungsgericht stärkt Kirchen!

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Kirchliche Arbeitgeber dürfen konfessionslose Bewerber ablehnen! Hintergrund ist ein Fall aus Berlin.

Author - Sharone Treskow
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Die evangelische Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche. In einem Fall aus Berlin hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber selbst entscheiden dürfen, ob sie Konfessionslose einstellen.
Die evangelische Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche. In einem Fall aus Berlin hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber selbst entscheiden dürfen, ob sie Konfessionslose einstellen.Soeren Stache

Eine Abfuhr für Konfessionslose: Wer sich bei einem kirchlichen Arbeitgeber bewirbt und wegen fehlender Kirchenmitgliedschaft abgelehnt wird, hat laut einem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht automatisch Anspruch auf Entschädigung. Das entschieden die Karlsruher Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Berliner hat Diakonie verklagt – vergeblich

Hintergrund ist ein Berliner Fall: Ein Bewerber ohne Konfession hatte sich beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE) mit Sitz in Berlin beworben – und war nicht genommen worden. Er klagte auf Entschädigung wegen Diskriminierung. Das Bundesarbeitsgericht hatte ihm 2018 recht gegeben. Doch jetzt kassierte das höchste deutsche Gericht dieses Urteil – zugunsten der Kirche.

Die Begründung: Kirchen und ihre Einrichtungen dürfen selbst entscheiden, ob eine Kirchenmitgliedschaft für eine bestimmte Stelle notwendig ist. Das gehöre zum verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften, so die Richter. Damit bestätigte das Gericht eine jahrzehntelange Praxis im kirchlichen Arbeitsrecht.

Das Diakonische Werk hatte sich auf dieses Recht berufen – und bekam nun Rückendeckung. Die Kirche dürfe selbst festlegen, welche Aufgaben eine „loyale Zusammenarbeit im Inneren“ und eine „glaubwürdige Repräsentation nach außen“ erfordern.

Die Zentrale der Diakonie Deutschland in Berlin
Die Zentrale der Diakonie Deutschland in BerlinHans Scherhaufer/imago

Kirchliche Träger beschäftigen Tausende in Berlin

Für Berlin ist das Urteil besonders relevant: Hier beschäftigen Diakonie, Caritas und andere kirchliche Träger Tausende Menschen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und sozialen Einrichtungen. Viele Bewerber ohne Glaubenszugehörigkeit dürften die Entscheidung daher mit gemischten Gefühlen aufnehmen.

Das Bundesverfassungsgericht verwies den Fall zurück an das Bundesarbeitsgericht. Dort muss nun erneut geprüft werden, ob die Kirchenmitgliedschaft in diesem konkreten Fall tatsächlich erforderlich war – oder nicht.

(mit epd)