Wenn Autofahrer zu schnell fahren, werden sie geblitzt – das ist seit Jahrzehnten Praxis. Aber: Was, wenn sie zu laut fahren? Auch das passiert – vor allem junge PS-Poser drücken gern aufs Gas, lassen ihre Maschinen ordentlich scheppern. Damit soll bald Schluss sein: Bei der Umweltministerkonferenz in Saarbrücken wurde jetzt der Berliner Vorstoß behandelt, bald Lärmblitzer auf den Straßen einzusetzen. Was bedeutet das für Autofahrer in Berlin?
Lärmblitzer wurden in Berlin schon 2023 getestet
Schon 2023 wurde in Berlin ein Test mit einem Lärmblitzer durchgeführt: Am Kurfürstendamm nahe der Gedächtniskirche nahm das spezielle Messgerät den Geräuschpegel der Fahrzeuge unter die Lupe. Das Ergebnis: Jedes 200. Fahrzeug überschritt den Schwellenwert von 82 Dezibel, rauschte also lauter durch den Berliner Verkehr. Und die PS-Protzer, die so gern ihre Motoren aufheulen lassen, gehen vielen Berlinern ordentlich auf den Geist. Ob Auto oder Motorrad: Wer sich schon einmal beim Warten an der Ampel ordentlich erschreckt hat, kennt die Wut über die Auto-Chaoten.
Werden Lärmblitzer bald flächendeckend eingeführt?
Damit könnte bald Schluss sein: Während beim Versuch 2023 noch keine Bußgelder verhängt wurden, könnten die Lärmblitzer bald flächendeckend Wirklichkeit werden. Denn die Umweltministerkonferenz kümmerte sich jetzt in Saarbrücken um das Thema. Das Ergebnis: Man will – dem Vorstoß aus Berlin folgend – den Bund bitten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, „um gegen unnötig lautes Fahren im Straßenverkehr wie bei sogenannten Profilierungsfahrten vorgehen zu können“, teilt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mit.

PS-Protzer: Gibt es bald Lärmblitzer in ganz Deutschland?
Dazu gehören mehrere Dinge: Zum einen muss klar festgelegt werden, wann ein Bußgeldtatbestand für unnötigen Lärm im Straßenverkehr erfüllt ist, es braucht also einen Schalldruckpegel, der nicht überschritten werden darf. In Paragraph 30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung heißt es bisher: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.“

Zum Beschluss der Umweltministerkonferenz, den Berliner Vorstoß zu unterstützen, heißt es weiterhin: Zur Messung könnten „auf dieser Grundlage automatisierte Messsysteme, sogenannte Lärmblitzer, zum Einsatz kommen, um sehr laute Fahrzeuge zu erfassen“. In Frankreich existiere bereits eine passende Gesetzesgrundlage. Das bedeutet: Kümmert sich der Bund um die passende rechtliche Grundlage, könnten sich schon bald Lärmblitzer an zahlreichen Straßen finden – und dafür sorgen, dass PS-Protzer, die ihre Motoren aufheulen lassen, ordentlich blechen müssen.




