Bei der Zusammenarbeit der Berliner Polizei und der aus Niedersachsen im Zusammenhang mit den Einsätzen bei der Fahndung nach früheren RAF-Terroristen hat es nach Angaben von Berlins Innensenatorin Iris Spranger „Ruckeleien“ gegeben. Für die Ermittlungen sei federführend das Landeskriminalamt aus Niedersachsen zuständig, sagte die SPD-Politikerin am Donnerstag bei der Plenarsitzung im Berliner Abgeordnetenhaus.
Federführend bei der RAF-Fahndung ist das LKA Niedersachsen
Das LKA Niedersachsen sei bereits seit über zehn Jahren mit der Fahndung nach den früheren RAF-Terroristen Daniela Klette (65), Burkhard Garweg (55) und Ernst-Volker Staub (69) beschäftigt. Die Berliner Polizei unterstütze die Fahndung selbstverständlich. „Deshalb bedanke ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen. Ich weiß, es gab viele Ruckeleien, auch öffentliche Äußerungen darüber“, sagte Spranger.
Es gab Kritik aus der Berliner Polizei am Vorgehen der Niedersachsen
„Ich habe natürlich mit meiner Amtskollegin in Niedersachsen auch darüber gesprochen“, sagte die Berliner Innensenatorin. „Es läuft jetzt eine gute Abstimmung zwischen Niedersachsen und Berlin.“ Berliner Medien hatten unter anderem über Kritik aus den Kreisen der Berliner Polizei an den Kollegen aus Niedersachsen berichtet. Auch auf Nachfrage ging Spranger im Landesparlament darauf nicht ausdrücklich ein.
Spranger betonte den Berliner Anteil an den jüngsten Einsätzen etwa bei den Ermittlungsarbeiten in Klettes Kreuzberger Wohnung. „Die Absicherung der Wohnung, des gesamten Wohnhauses wurde ebenfalls durch Berliner Kräfte mit unterstützt“, sagte sie. Gerade die Berliner Polizei sei sehr, sehr erfahren im Umgang mit solchen Straftaten. „Wir haben jetzt eine gute Zusammenarbeit.“

Unterdessen ist klar, dass Daniela Klette so schnell nicht aus dem Gefängnis kommen dürfte. Selbst wenn sich an der schon laufenden Untersuchungshaft infolge eines Haftbefehls des Amtsgerichts Verden etwas ändern sollte, gilt nun auch ein Haftbefehl der Bundesanwaltschaft aus dem Jahr 2018.
Daniela Klette wurde wieder nach Niedersachsen geflogen
Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe habe Klette diesen Haftbefehl am Donnerstag eröffnet und Überhaft vorgemerkt, teilte die Bundesanwaltschaft mit. So nennt man es, wenn jemand schon in Haft oder Untersuchungshaft ist und ein weiterer Haftbefehl erlassen wird. Konkrete Folgen hat das erst mal nicht: Nach dem Termin in ihrer Geburtsstadt Karlsruhe wurde die 65-Jährige wieder per Hubschrauber nach Niedersachsen gebracht.
Die Beschuldigte sei des versuchten Mordes in zwei Fällen sowie der versuchten und vollendeten Sprengstoffexplosion in Mittäterschaft bei drei Anschlägen der RAF in der Zeit von Februar 1990 bis März 1993 dringend verdächtig, heißt es in der Mitteilung der obersten Anklagebehörde in Deutschland. Die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Rote Armee Fraktion (RAF) an sich ist nach Angaben einer Sprecherin inzwischen verjährt.
Klette, Garweg und Staub gehörten zur dritten Generation der RAF
Klette war am 26. Februar in ihrer Kreuzberger Wohnung festgenommen worden. Zusammen mit den früheren RAF-Terroristen Garweg (55) und Staub (69) war sie vor mehr als 30 Jahren untergetaucht. Alle drei gehörten der sogenannten dritten Generation der linksextremistischen Terrororganisation Rote Armee Fraktion an, die bis 1991 zahlreiche Anschläge verübte und Menschen tötete. 1998 erklärte die RAF sich für aufgelöst.
Klette, Staub und Garweg sollen zudem zwischen 1999 und 2016 Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen überfallen haben, um sich Geld zu beschaffen. Ihnen wird auch in diesem Zusammenhang versuchter Mord vorgeworfen, weil dabei geschossen wurde. ■