Die CDU wollte es unbedingt: Religion sollte nach einem jahrzehntelangen Berliner Sonderweg wieder reguläres Unterrichtsfach werden. Noch in dieser Legislaturperiode. Doch es kommt anders. An Berliner Schulen wird zumindest bis 2026 kein verpflichtender Religionsunterricht eingeführt.
Die Zeit von etwa drei Jahren reiche nicht aus, um ein Wahlpflichtfach Weltanschauungen/Religionen zu entwickeln und einzuführen, erklärte jetzt die seit einem Jahr amtierende Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU). Wohl erst jetzt fiel auf, dass dafür ein Rahmenlehrplan erarbeitet, rechtliche Fragen geklärt und Personal ausgebildet werden müsse. Und dafür reicht die Zeit nicht aus.
Pflichtfach bleibt in der Hauptstadt das Fach Ethik
„Das ändert aber nichts an dem Ziel, das wir weiter verfolgen“, unterstreicht die Senatorin. Ziel bleibe ein reguläres Wahlpflichtfach Religion. Und die ersten Pflöcke auf diesem Weg würden laut ihrer Aussage nun eingeschlagen: Mit dem neuen Schulgesetz, das zum 1. August in Kraft treten wird, soll auch die Verbindlichkeit des Religions- und Weltanschauungsunterrichts erhöht und gestärkt werden.
„Künftig wird im Schulgesetz ausdrücklich festgehalten, dass Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften das Recht haben, entsprechenden Unterricht anzubieten“, erläutert Günther-Wünsch. „Wenn die Nachfrage besteht und ein Träger daher diesen anbieten möchte, steht diese Entscheidung nicht zur Disposition der Schule.“ Schulen sollen laut Gesetz zudem verpflichtet werden, den Elternwillen zur Teilnahme ihrer Kinder an Religions- oder Weltanschauungsunterricht abzufragen.

Es bleibt aber dabei, dass Berliner Schüler Religions- oder Lebenskundeunterricht weiterhin freiwillig besuchen können, den nicht zuletzt Kirchen beziehungsweise im Falle der Lebenskunde der Humanistische Verband anbieten. Im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern ist das aber nicht verpflichtend. Pflichtfach ist hingegen Ethik.
Neu: Für Zehntklässler ohne berufliche Perspektive gibt es ein Extra-Schuljahr
Die Frage des Religionsunterrichts fand Eingang in den nach der Wiederholungswahl 2023 geschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD. „Die Koalition strebt die Einführung eines Wahlpflichtfachs Weltanschauungen/Religionen als ordentliches Lehrfach an“, heißt es dort. „In einem von fachlich ausgebildeten Lehrkräften erbrachten und von den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften inhaltlich gestalteten Unterricht können Kenntnisse über Religionen und Weltanschauungen vermittelt werden. Das Fach Ethik bleibt in seiner bisherigen Form bestehen.“
Die geplante Novelle des Schulgesetzes enthält eine ganze Reihe bereits seit einiger Zeit bekannter Vorhaben. So ist ein elftes Pflichtschuljahr für Schüler geplant, die zum Ende der zehnten Klasse noch keinen Ausbildungsplatz oder andere berufliche Perspektiven vorweisen können.
Eingeführt wird außerdem ein „Kita-Chancenjahr“: Kinder, die nicht richtig Deutsch sprechen und bis dato nicht in einer Kita betreut wurden, müssen mindestens ein Jahr vor der Schule eine Kita oder vergleichbare Sprachförderangebote freier Anbieter besuchen. Die Gesetzesänderung sieht auch strengere Regeln für den Übergang von Schülern von der Grundschule aufs Gymnasium vor. ■