Angriffe auf Juden

Hunderte antisemitische Straftaten in Berlin

In der Hauptstadt wurden im vergangenen Jahr 820 antisemitische Straftaten registriert. Experten warnen: Trotz weniger Demos bleibt die Lage angespannt.

Author - Stefan Henseke
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Erst Anfang Januar zog wieder eine propalästinesische Demonstration durch Berlin.
Erst Anfang Januar zog wieder eine propalästinesische Demonstration durch Berlin.Abdelrahman Alkahlout/imago

Das Ausmaß an Judenhass in Berlin ist erschreckend. 820 antisemitische Straftaten wurden im vergangenen Jahr registriert. Das sagt Florian Hengst, der Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft. Die Berliner Justiz erfasst weiter viele Angriffe auf Juden.

Anstieg seit Beginn des Gaza-Krieges

Seit Jahren ist in der Hauptstadt ein Ansteigen der Vorfälle zu beobachten. Vor allem seit Beginn des Gaza-Krieges. 2024 waren es 757 Verfahren. 2023 noch 589.

Doch die Zahlen lassen sich nur bedingt vergleichen. Denn seit Mitte 2025 zählt die Staatsanwaltschaft auch Parolen, die bei Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt gerufen werden. Besonders häufig taucht dabei der Ruf „From the river to the sea“ auf. Bisher wurde er nur in der Statistik zu Nahost‑Delikten geführt. Jetzt gilt er auch als antisemitischer Vorfall.

Im Zusammenhang mit diesem Thema wurden im vergangenen Jahr 2450 neue Fälle erfasst, im Jahr 2024 waren es noch 4069. Ein Rückgang – aber keiner, der Entwarnung bedeutet, heißt es. „Die Zahl der Demonstrationen hat zwar abgenommen. Ich sehe allerdings noch keine Entspannung im Bereich antisemitischer Vorfälle“, sagt Hengst.

Es gibt auch immer mehr Körperverletzungen

Die Liste der Taten ist lang. Volksverhetzung. Verfassungsfeindliche Symbole. Schmierereien an Häusern und Bahnhöfen. Beleidigungen auf offener Straße und im Netz. Dazu Körperverletzungen, „in einem nicht unerheblichen Bereich“, wie Hengst betont. Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 habe sich die Stimmung in Berlin spürbar verändert.

Besonders brisant: die juristische Bewertung der Parole „From the river to the sea, Palestine will free“ (Deutsch: Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein). Der Ausruf bezieht sich auf das Gebiet zwischen dem Fluss Jordan und dem Mittelmeer. Die islamistische Hamas versteht darunter, dass der Staat Israel verschwinden soll.

Florian Hengst ist der Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft  Berlin.
Florian Hengst ist der Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft Berlin.Volkmar Otto/Berliner KURIER

Das Bundesinnenministerium stuft die Parole als verboten ein, wenn sie als Kennzeichen der Terrororganisation verwendet wird. Doch die Rechtslage ist kompliziert. Manche Juristen sehen darin ein politisches Statement, andere ein eindeutiges Hamas‑Symbol.

Das Berliner Landgericht hat bereits zweimal entschieden: Die Parole ist ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen und terroristischen Organisation. In einem weiteren Fall könnte sie sogar als Billigung von Straftaten gelten. Doch endgültige Klarheit fehlt. Ein Verfahren liegt noch nicht beim Bundesgerichtshof. Gegen ein Urteil vom Dezember 2025 wurde jedoch Revision eingelegt. „Ich hoffe auf eine zeitnahe höchstrichterliche Entscheidung“, sagte Hengst.