Mit dem Werbeslogan „Deine erste Amore vergisst du nie“ wirbt der Tiefkühlpizza-Hersteller Gustavo Gusto für sein neues Produkt. Für rund 20 Beschäftigte am Standort Artern in Thüringen dürfte die Erinnerung an ihren Arbeitgeber allerdings alles andere als liebevoll ausfallen.
Wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) berichtet, wurden dort Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einem Tag auf den anderen entlassen – und das auf eine Weise, die selbst erfahrene Gewerkschafter fassungslos macht. Demnach spielten sich die Kündigungen direkt zu Schichtbeginn am Werkstor ab.
Kündigung am Werkstor ausgehändigt
Beschäftigte berichten der NGG von „unwürdigen Szenen“: Am Drehkreuz wurde die Belegschaft sortiert. Wer passieren durfte, nahm die Arbeit auf. Wer gestoppt wurde, erhielt die Kündigung ausgehändigt. Grundlage für die Auswahl war offenbar die Bewertung durch eine externe Beraterfirma. Diese hatte die Mitarbeiter zuvor nach einem festen Punktesystem beurteilt. Wer die erforderliche Punktzahl nicht erreichte, wurde aussortiert.

Gewerkschafter entsetzt über Kündigungen
Für Jens Löbel, Geschäftsführer der NGG Region Thüringen, ist das Vorgehen ein Tabubruch: „Was wir hier erleben, ist ein Schlag ins Gesicht der Belegschaft. Dass Menschen anhand eines abstrakten Punkteschemas einer Beraterfirma bewertet und dann morgens am Drehkreuz wie Ware aussortiert werden, ist zutiefst respektlos. Ein solches ‚Hire and Fire‘-Verhalten hat mit sozialer Verantwortung nichts zu tun. Wir sind entsetzt über diese Kälte gegenüber den Beschäftigten, die ihren Beitrag zum Erfolg des Unternehmens geleistet haben.“
Ohne Betriebsrat keine Hilfen für Beschäftigte
Nach Einschätzung der Gewerkschaft ist die Härte der Maßnahme auch eine Folge fehlender Mitbestimmung. Am Standort Artern gibt es keinen Betriebsrat – damit fehlen zentrale Schutzrechte für die Belegschaft.
„Dieser Fall führt uns brutal vor Augen, warum Betriebsräte unverzichtbar sind“, betont Löbel. „Mit einem Betriebsrat hätten diese Kündigungen nicht einfach einseitig ausgesprochen werden können. Kündigungen müssen sozial gerechtfertigt sein – und ein Betriebsrat hätte hier ein zwingendes Mitbestimmungsrecht gehabt.“



