Berlin verrückt!
Gleiche Straße, gleiches Auto – aber 273 Euro mehr bei der Versicherung
Innerhalb der Landsberger Allee in Berlin variiert der Kfz-Versicherungsbetrag um bis zu 273 Euro – bei sonst identischen Tarifmerkmalen.

Im Allgemeinen gilt: Wer bei Versicherungen sparen will, checkt regelmäßig Preise und Konditionen. Doch in Berlin gilt auch: In Berlin kann man sparen, wenn man am richtigen Ende der Straße wohnt. Kein Witz!
Innerhalb derselben Straße variiert der Kfz-Versicherungsbetrag um bis zu 273 Euro – bei sonst identischen Tarifmerkmalen. Das haben Beispielberechnungen vom Versicherungs-Vergleichsportal Check24 ergeben.
Versicherung kostet mehr – wegen „falscher“ Postleitzahl
„Kfz-Versicherer berechnen den Beitrag nach den Postleitzahlen individuell“, sagt Michael Roloff, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei Check24. „In Fällen, in denen eine Straße durch verschiedene Postleitzonen verläuft, können Preisunterschiede entstehen. Denn bestimmte Postleitgebiete sind mit unterschiedlichen Risikoprofilen von Unfällen, Diebstählen oder anderen versicherungsrelevanten Faktoren verbunden.“
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Die Postleitzahl des Wohnorts beeinflusst den Preis der Kfz-Versicherung. In der Landsberger Allee in Berlin beispielsweise zahlt ein Single für die Vollkaskoversicherung seines VW Golf VII im günstigsten Fall 839 Euro im Jahr. Im teuersten Postleitgebiet derselben Straße werden 1112 Euro fällig. Ein Unterschied von 273 Euro nur aufgrund der Postleitzahl.

„Die Versicherer berücksichtigen bei der Beitragsberechnung unter anderem Unfallschwerpunkte, Fahrverhalten und Diebstahlrisiko“, erklärt Michael Roloff. „In Postleitgebieten mit vielen Unfällen müssen Fahrzeughalter deswegen mit höheren Beiträgen rechnen. Mit einem Versicherungsvergleich finden sie auch dort günstige Tarife.“
Kosten steigen? Sonderkündigungsrecht!
Einmal im Jahr veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft die Regionalklassen. Sie bilden die Schadensbilanz einer Region für die Kfz-Versicherung ab und dienen den Versicherern als Berechnungsgrundlage. Kommt es dabei zu Beitragsanpassungen, kommunizieren Versicherungsunternehmen das in der Regel mit der Beitragsrechnung für das Folgejahr, die meist im Oktober oder November verschickt wird.
Steigt der Versicherungsbeitrag beispielsweise durch Umstufung des Zulassungsbezirks in eine höhere Regionalklasse, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Nach Erhalt der neuen Rechnung haben sie vier Wochen Zeit, um zu einer neuen Versicherung zu wechseln und den alten Vertrag zu kündigen – ohne Beachtung der normalen Kündigungsfristen.