Urteil gefällt

Gericht verknackt Klimakleber wegen Farbattacke auf Brandenburger Tor

Sie schmierten Farbe ans Brandenburger Tor – die Reinigung dauerte lange und kostete Unsummen. Nun bekamen Mitglieder der Letzten Generation dafür Bewährungsstrafen.

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Mitglieder der Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ hatten das Brandenburger Tor in Berlin mit oranger Farbe angesprüht. Nun wurden einige der Täter zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Mitglieder der Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ hatten das Brandenburger Tor in Berlin mit oranger Farbe angesprüht. Nun wurden einige der Täter zu Bewährungsstrafen verurteilt.Archivbild/Paul Zinken/dpa

Lange hat es gedauert, doch rund sieben Monate nach der Farbattacke auf das Brandenburger Tor sind die ersten der daran beteiligten Klimaaktivisten jeweils zu Bewährungsstrafen von acht Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die Mitglieder der Klimagruppe „Letzte Generation“ am Dienstag wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung schuldig.

Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mitglieder der Letzten Generation hatten Farbattacke auf Brandenburger Tor gestanden

Die 22, 28 und 64 Jahre alten Angeklagten hatten zuvor gestanden, das Berliner Wahrzeichen am 17. September 2023 angesprüht zu haben. Angesichts der Klimakatastrophe habe es sich bei der Aktion um einen „angemessenen und notwendigen Protest“ gehandelt.

Richterin Christine Mathiak widersprach dieser Haltung. Es handele sich nicht um einen „geeigneten oder angemessenen Protest“. In einer Demokratie gebe es andere Möglichkeiten, seine politischen Ziele zu erreichen. Die Klimademonstranten hätten ein nationales Denkmal beschädigt. Bei ihrem Urteil ging die Richterin von einem Schaden von etwa 110.000 Euro an dem Brandenburger Tor aus. Die „Letzte Generation“ sprach von einem „drastischen Urteil“ und kündigte eine Kundgebung am Mittwochabend vor dem Brandenburger Tor an.

Verfahren gegen andere Aktivisten zunächst ausgesetzt

Neben den drei nun Verurteilten sollen elf weitere Klimaaktivisten an der Farbattacke am 17. September 2023 beteiligt gewesen sein. Ende März war ein erster Strafprozess gegen zwei mutmaßlich Beteiligte im Alter von 20 und 21 Jahren zunächst gescheitert. Eine andere Abteilung des Amtsgerichts setzte das Verfahren aus, weil es einen Streit um die Höhe der Kosten für die Reinigungsarbeiten gibt.

Aus Sicht der Verteidigung wären die Reinigungskosten „bei sachkundiger Reinigung“ deutlich niedriger ausgefallen. Sie beantragte das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen.

Aufwendige und teure Reinigungsarbeiten

Die Reinigungsarbeiten an dem Tor waren aufwendig, sie wurden erst Anfang Dezember 2023 beendet. Das Land Berlin fordert nach Angaben der Senatsfinanzverwaltung in einer Zivilklage rund 142 000 Euro von den Klimaaktivisten. Wann das Landgericht Berlin in dieser Sache verhandelt, ist nach Angaben einer Sprecherin noch unklar.

Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft wurde im Kontext der Attacke vom September in insgesamt 14 Fällen Anklage erhoben. Im November 2023 war das Berliner Wahrzeichen erneut Ziel einer Protestaktion von Klimaaktivisten mit oranger Farbe. In diesem Fall sei Anklage gegen zwei junge Frauen erhoben worden.

Die „Letzte Generation“ protestiert seit mehr als zwei Jahren mit verschiedenen Aktionen für einen besseren Klimaschutz. Berlin gilt als ein Hotspot. Bei der Staatsanwaltschaft haben die Aktivitäten der Gruppe bislang nach eigenen Angaben zu mehr als 4000 Verfahren geführt. ■