Rechte für Passagiere

Flug gestrichen wegen Drohnenalarms: Bekommen Urlauber ihr Geld zurück?

In der Herbstzeit haben viele Berliner eine Reise gebucht. Welche Rechte gibt es für Passagiere im Bahn- und Flugverkehr?

Author - Berliner KURIER
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Wegen Drohnenalarms war der Münchner Flughafen komplett lahmgelegt. 3000 Passagiere strandeten am Airport und viele warteten auf Feldbetten bis zum Weiterflug.
Wegen Drohnenalarms war der Münchner Flughafen komplett lahmgelegt. 3000 Passagiere strandeten am Airport und viele warteten auf Feldbetten bis zum Weiterflug.dpa

Herbstzeit ist Reisezeit: Viele Berliner haben in den anstehenden Herbstferien einen Kurztrip mit der Bahn oder sogar eine Fernreise gebucht, um vor dem Winter noch einmal Sonne zu tanken. Doch Zugausfälle, Flugverspätungen oder verlorenes Gepäck können die Urlaubsfreude schnell trüben. In vielen Fällen haben Reisende Anspruch auf Entschädigung oder Unterstützung. Doch gilt das auch bei einem Drohnenalarm am Flughafen wie am Freitag in München?

Diese Ansprüche haben Bahnreisende

Bei Bahnreisen stehen Fahrgästen bereits ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof 25 Prozent des Ticketpreises als Entschädigung zu, erklärt der ADAC. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Bei Ausfällen können Reisende auf andere Verbindungen ausweichen oder sich den Ticketpreis erstatten lassen. Entstehen zusätzliche Kosten, zum Beispiel für Taxi oder Hotel, müssen diese in bestimmten Fällen ebenfalls übernommen werden. Bei längeren Verzögerungen haben Reisende zudem Anspruch auf kostenlose Getränke oder kleine Mahlzeiten. Wichtig: Die Ansprüche müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets geltend gemacht werden.

Diese Ansprüche haben Flugpassagiere

Für Flugreisen gelten die europaweit einheitlichen Fluggastrechte. Verspätet sich ein Flug um mindestens drei Stunden am Zielort, können je nach Flugdistanz Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro fällig werden. Voraussetzung ist, dass die Ursache nicht in sogenannten außergewöhnlichen Umständen liegt, etwa bei Unwettern oder Sicherheitsproblemen.

An Flughäfen häufen sich Drohnensichtungen, sie stören den Flugverkehr.
An Flughäfen häufen sich Drohnensichtungen, sie stören den Flugverkehr.Marijan Murat/dpa

Dazu zählen auch Flugausfälle oder Verspätungen wegen Drohnenflügen am Airport. Der außergewöhnliche Umstand der höheren Gewalt liegt außerhalb der Verantwortung der Fluggesellschaft, deshalb haben Passagiere keinen Anspruch auf Flugpreiserstattung. Stattdessen haben sie aber Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Getränke, Telefonate und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung ab zwei Stunden Verspätung.

Gibt es keine außergewöhnlichen Umstände und ein Flug fällt ganz aus, haben Betroffene laut ADAC Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder eine Ersatzbeförderung. Bei langen Wartezeiten müssen Airlines außerdem Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung bereitstellen. Ansprüche verjähren in Deutschland in der Regel nach drei Jahren.

Diese Ansprüche gelten bei Gepäckverlust

Die Fluggesellschaft haftet grundsätzlich bis zu einer Summe von rund 1600 Euro pro Passagier. Wichtig ist, den Verlust sofort am Gepäckschalter des Flughafens zu melden und eine Verlustanzeige ausfüllen zu lassen. Quittungen für notwendige Ersatzkäufe sollten aufbewahrt werden. Welche Kosten übernommen werden, entscheidet die Airline je nach Einzelfall. Ein Koffer gilt nach 21 Tagen als verloren. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ansprüche bei der Airline geltend machen.