Sie freuten sich schon auf ihr Zuhause: Die Passagiere an Bord eines Ryanair-Fliegers, der aus dem Ferienparadies Gran Canaria kam und auf dem Hauptstadtflughafen BER landen sollte. Doch wenige Meter vor dem Ziel startete die Maschine wieder durch und drehte in Richtung Hannover ab. Dabei hätte der Pilot das gar nicht machen müssen.
Was soll den so was? Der Grund für das abrupte Abdrehen der Maschine ist echt unbegreiflich: Es ging nur um eine Minute, die der Pilot hatte, bevor er Ärger bekommen hätte. Und der wäre richtig teuer geworden.
Was war passiert? Laut Daten des Internetportals flightradar24.com befand sich die Maschine am Sonntagabend (5. Januar) um 23.59 Uhr bereits im Landeanflug auf den BER. Doch genau um Mitternacht, das Flugzeug ist nur noch 3,7 Kilometer vor der Landebahn entfernt, bricht der Pilot die Landung ab und startet durch. Die Reise der Passagiere endet nun nicht in Berlin-Schönefeld, sondern im 250 Kilometer entfernten Hannover, wo die Maschine um 0.36 Uhr landete.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) bestätigte der Bild-Zeitung diesen Vorfall. Grund für den Abbruch der Landung war das strikte Nachtflugverbot am BER. Es schreibt vor, dass Linienmaschinen zwischen Mitternacht und 5 Uhr nicht am Hauptstadtflughafen starten beziehungsweise landen dürfen. Passiert dies doch, müssen die betroffenen Fluggesellschaften Geldbußen bis zu 50.000 Euro zahlen.
Was im Fall der Ryanair-Maschine merkwürdig ist: Laut einer Auskunft der Landesregierung Brandenburgs dürfen von 23.30 Uhr bis 0 Uhr und von 5 Uhr bis 5.30 Uhr zwar grundsätzlich keine planmäßigen Flüge stattfinden. Aber Verspätungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Nachtflugverbot am BER: Hätte der Pilot trotzdem landen dürfen?
Hätte der Pilot der Ryanair also doch am BER landen können? Laut Bild-Bericht hatte der Flug aus Gran Canaria Verspätung. Er sollte am vergangenen Sonntag eigentlich planmäßig um 22.50 Uhr landen.
Warum dann der Pilot dennoch abdrehte? Wie die Passagiere nun von Hannover nach Berlin kamen? Auf diese Fragen gibt es offenbar keine Antworten. Der Flughafen BER erklärte auf Anfrage, der Vorfall liege außerhalb seiner Zuständigkeit, da die Maschine nicht in Berlin gelandet ist.
Und: Das strikte Nachtflugverbot am BER wird gar nicht so strikt eingehalten. Allein vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Juli 2024 gab es fast 5000 Flugbewegungen vom späten Abend bis in die Morgenstunden – zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Das teilte im Oktober die Brandenburger Landesregierung mit.
Davon waren 370 Post- und Frachtflüge, es gab Ambulanz- und Rettungsflüge, Flüge von Militär, Grenzschutz und Polizei, Überführungs- und Schulflüge. Not- beziehungsweise Ausweichlandungen gab es nur eine.
Wie viele Piloten nun wirklich gegen das Nachtflugverbot verstoßen hatten, ist unklar. Denn die Brandenburger Landesregierung machte keine Angaben über Fluggesellschaften, Flugnummern oder genaue Start- oder Landezeiten. ■