Er war krank - das Herz. Trotzdem setzte sich Peter R. (84) hinters Steuer. Er bekam einen Anfall, raste mit Tempo 89 eine Mutter (41) und ihren kleinen Sohn (4) tot. Das Urteil: Zwei Jahre Haft auf Bewährung. Richterin Franziska Bauersfeld: „Schuldig der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen, der Gefährdung des Straßenverkehrs, der fahrlässigen Körperverletzung in vier Fällen.“ Durch sein Fehlverhalten zerstörte er eine Familie. Die Richterin beim Prozess in Berlin: „Das Leid ist unermesslich.“
Peter R. (85) überfuhr Mutter und Tochter: Bewährungsstrafe für den Rentner!
Der 9. März 2024. Emeline C. mit Söhnchen Guy, ihr Partner Gregory D. (42) und ihre Schwester (42) wollten um 10.02 Uhr die Leipziger Straße in Mitte überqueren. Eine glückliche Familie aus Belgien, sie waren auf Kurz-Besuch, wollten Richtung „Mall of Berlin“. Die Reise war ein Geburtstagsgeschenk von Gregory D. an seine Frau.
Doch Peter R. im Ford Mondeo scherte auf die Busspur aus. Ein Gutachter: „Er beschleunigte auf 70 bis 90 Kilometer pro Stunde auf der Tempo-30-Strecke.“ Dann bretterte der Ford auf den Fahrradstreifen. Bis zum Horror-Crash. Ein Zeuge: „Das Auto kam angeschossen. Dann sah ich eine Frau fliegen.“ Gregory D. und die Schwester seiner totgefahrenen Frau waren im Prozess Nebenkläger. Doch sie schafften es nicht, persönlich zu erscheinen. Ihr Anwalt: „Sie haben körperlich und psychisch nicht die Kraft.“ Der Mann sei gebrochen, könne bis heute nicht arbeiten.

Zeuge im Totraser-Prozess: „Das Auto kam angeschossen. Dann sah ich eine Frau fliegen.“
Peter R. im Prozess: „Ich bedauere zutiefst.“ Doch er könne sich nicht an den Unfall erinnern. Die Richterin: „Er befand sich möglicherweise in einem Zustand, in dem eine bewusste Entscheidung nicht mehr möglich war“. Vorzuwerfen sei ihm aber: „Er ist ins Auto gestiegen trotz der Diagnose einer schweren Herzerkrankung, bei der es jederzeit zu Ohnmachtsanfällen kommen kann.“

Eine Kardiologin hatte ihn nach dem Unfall untersucht: „Wahrscheinlich ist es durch eine Synkope für einige Sekunden zu einem Herzstillstand gekommen.“ Bereits im Juni 2023 sollen bei dem einstigen Berufskraftfahrer Herzrhythmusstörungen festgestellt worden sein. Ein Herzschrittmacher sei er erforderlich, forderten Ärzte. Er lehnte ab. Weil seine Frau krank war. Sie starb knapp acht Monate vor dem Unfall.
Der Staatsanwalt zum Angeklagten: „Sie waren Berufskraftfahrer, wären täglich mit den Gefahren konfrontiert und wissen, wie fit man sein muss – dennoch haben Sie sich ans Steuer gesetzt.“ Auch Ankläger und Nebenklage-Anwalt plädierten auf zwei Jahre Haft auf Bewährung. Der Verteidiger wollte Freispruch. Der Anwalt: „Er wollte an dem Tag erstmals allein zum Grab seiner Frau fahren.“ Weil ihn alles so belastet habe, sei er schuldunfähig gewesen. KE.