Kitas nächste Woche zu?

Entscheidung über unbefristeten Kita-Streik am Freitag

Im Streit um bessere Arbeitsbedingungen in Kitas fordern Verdi und GEW Tarifverhandlungen mit dem Senat. Ob sie dafür auch unbefristet streiken dürfen, entscheidet das Landesarbeitsgericht am Freitag. 

Author - Stefanie Hildebrandt
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Demonstranten stehen vor dem Berliner Abgeordnetenhaus bei der Kundgebung streikender Kita-Erzieherinnen.
Demonstranten stehen vor dem Berliner Abgeordnetenhaus bei der Kundgebung streikender Kita-Erzieherinnen.Britta Pedersen/dpa

Bis zum Freitag bangen Berliner Eltern, wie es in der kommenden Woche mit der Betreuung ihrer Kinder weiter geht. Im juristischen Streit über unbefristete Streiks an den landeseigenen Kitas will das Landesarbeitsgericht an diesem Tag über die Berufung der Gewerkschaft Verdi entscheiden. Der Termin sei für 11.00 Uhr angesetzt, teilte das Gericht mit.

Das Arbeitsgericht hatte zuvor einen unbefristeten Streik der Erzieher untersagt, die Gewerkschaften gingen in Berufung.

Große Mehrheit der Erzieher wollte Streik

Zur Begründung hieß es unter anderem, wegen des laufenden Gehaltstarifvertrages für den öffentlichen Dienst, der auch Erzieherinnen und Erzieher in städtischen Kitas umfasst, herrsche Friedenspflicht. Bei einer Urabstimmung von Verdi hatten sich fast 92 Prozent der Mitglieder für unbefristete Streiks ausgesprochen.

Das Gerangel um die Betreuung der Kleinsten stellt Eltern auf eine harte Probe. 
Das Gerangel um die Betreuung der Kleinsten stellt Eltern auf eine harte Probe. Christoph Soeder/dpa

Die Gewerkschaften Verdi und GEW hatten daraufhin bereits einen unbefristeten Streik in den gut 280 kommunalen Berliner Kitas angekündigt, die etwa ein Zehntel aller Kitas in der Stadt ausmachen. Sie wollten so den Druck auf den Senat erhöhen, einem Tarifvertrag oder anderen Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen, kleineren Kita-Gruppen und anderen Entlastungen der Beschäftigten zuzustimmen.

Der Senat lehnt solche Tarifverhandlungen bisher grundsätzlich ab. Aus seiner Sicht kann das Land Berlin diese nicht im Alleingang führen, weil es Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist.  ■