Feuer in Studentenheim

E-Bike entzündet Berliner Wohnung: Welche Versicherung zahlt, wie lade ich den Akku richtig?

Mehr als 11 Millionen E-Bikes gibt es inzwischen in Deutschland. Aus Angst vor Diebstahl lassen aber viele ihre Fahrräder nicht auf der Straße oder im Hof stehen, sondern nehmen sie mit in die Wohnung. Das ist nicht ungefährlich.

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Ein Akku hat sich entzündet, ein E-Bike geht in Flammen auf (Symbolfoto).
Ein Akku hat sich entzündet, ein E-Bike geht in Flammen auf (Symbolfoto).Feuerwehr Koblenz

Es ist wieder passiert: Ein Fahrrad-Akku hat einen verheerenden Wohnungsbrand ausgelöst, eine Wohnung im 13. Obergeschoss eines Berliner Studentenwohnheims ging in der Nacht zu Dienstag in Flammen auf. Die Feuerwehr war mit einem Großaufgebot vor Ort. Viele E-Bike-Besitzer fragen sich jetzt: Soll und darf ich mein E-Bike überhaupt in der Wohnung unterstellen, zahlt eine Versicherung für den Schaden und wenn ja, welche?

Gegen 23.20 Uhr brach in einer Wohnung im 13. Obergeschoss eines Studentenwohnheims in der Alfred-Jung-Straße in Prenzlauer Berg ein Wohnungsbrand aus. Die Wohnung stand bei Eintreffen der Feuerwehr lichterloh in Flammen. Die Bewohner der Etage und des Hauses konnten sich gerade noch rechtzeitig in Sicherheit bringen, die Feuerwehr war mit 66 Einsatzkräften vor Ort.

Wie Rolf Erbe, Sprecher der Feuerwehr vor Ort mitteilte, war die Brandursache der Fahrrad-Akku eines E-Bikes, der in der Wohnung geladen wurde und sich aus bisher unbekannter Ursache schlagartig entzündete. Dabei gingen die Gegenstände, die drumherum standen, in Flammen auf und setzten den Rest der Wohnung in Brand. Ein Fachkommissariat der Berliner Polizei ermittelt. Die Wohnung ist nun unbewohnbar.

Nach einem Akku-Brand: Flammen schlagen aus einer Wohnung in einem Studentenwohnheim in Berlin-Prenzlauer Berg.
Nach einem Akku-Brand: Flammen schlagen aus einer Wohnung in einem Studentenwohnheim in Berlin-Prenzlauer Berg.Morris Pudwell

Mehr als 11 Millionen E-Bikes gibt es inzwischen in Deutschland. Aus Angst vor Diebstahl lassen aber viele ihre Fahrräder nicht auf der Straße oder im Hof stehen, sondern nehmen sie mit in die Wohnung. Doch das bringt mit den E-Bikes eine neue (Brand-) Gefahr mit sich. Der Appell der Feuerwehr lautet immer: Laden Sie die Akkus nur unter Aufsicht, nicht nachts und am besten gar nicht in der Wohnung. KURIER erklärt, was Sie alles beim Laden und bei der Versicherung beachten sollten.

Was soll ich beim Laden beachten, um das Brandrisiko zu minimieren?

1. Ganz wichtig: Kurzschlussgefahr besteht bei tiefenentladenen Akkus. Das sind Akkus, die komplett leer gefahren und dann mehrere Wochen nicht wieder aufgeladen worden sind. So ein Akku ist hinüber und sollte nicht wieder aufgeladen werden. Also auch bei längerer Nichtbenutzung des E-Bikes darauf achten, dass der Akkustand nicht unter 20 Prozent fällt.

2. Gefahr besteht auch nach einem Sturz mit dem E-Bike, der Akku könnte dabei beschädigt worden sein. In so einem Fall von der Werkstatt überprüfen lassen.

3. Immer das Original-Ladegerät benutzen und unter Aufsicht laden. Also nicht nachts vor dem Schlafengehen anschließen. 

4. Vor dem Ladevorgang sollte der Akku auf Raumtemperatur gebracht werden. Direkte Sonneneinstrahlung oder Heizquellen im unmittelbaren Umfeld sind zu vermeiden, heißt es beim TÜV Süd.

5. Beim Laden auf eine feuerfeste Unterlage zu achten. Ausreichende Luftzufuhr verhindert ein übermäßiges Erwärmen des Akkus.

Welche Versicherung springt bei einem Akkubrand ein?

1. Eine Fahrradversicherung ist hilfreich, um bei einem Diebstahl geschützt zu sein. Bei einem Akkubrand kommt es hingegen auf die Brandursachen und entstandenen Schäden an, erklären sie Experten der Deutschen Schadenshilfe. Eigentümer brauchen bei Schäden am Gebäude eine Gebäudeversicherung. Wer Mieter ist, braucht eher eine Haftpflichtversicherung. Damit können Versicherer Schäden, auch Brandschäden, am Eigentum Dritter abdecken. Bei eigenen Schäden hilft eine Hausratversicherung. 

2. Existiert keine Versicherung, ist der Verursacher haftbar. Voraussetzung: Der Akku-Hersteller hat ein einwandfrei funktionierendes Produkt geliefert. Um das zu klären, kommen oft spezialisierte Gutachter zum Einsatz.

3. Die wiederaufladbare Batterie ist generell wohnungsfern aufzubewahren, um das Risiko zu verringern, sagen die Experten der Deutschen Schadenshilfe. Es kommt natürlich immer auf das Kleingedruckte in den Versicherungspolicen an. Wichtig: Darauf achten, dass E-Bikes in der Hausratversicherung explizit eingeschlossen sind. Die VHV Hausratversicherung etwa erstattet die Schadensumme auch bei grober Fahrlässigkeit – „also z. B., wenn Akkus entgegen der Hersteller-Empfehlung unbeaufsichtigt geladen werden!“ ■