Das Jahr 2021 wird für Berlins Mieten- und Wohnungspolitik zu einem entscheidenden Jahr. Das Bundesverfassungsgericht will im Verlauf des ersten Halbjahrs darüber befinden, ob der Mietendeckel rechtlich zulässig ist oder nicht. Rein formal geht es dabei um die Frage, ob Berlin die Kompetenz für eine solche landesrechtliche Regelung hat und ob das verabschiedete Gesetz den verfassungsrechtlichen Normen entspricht. Zugleich geht es aber auch darum, wie sorgfältig die rot-rot-grüne Koalition gearbeitet hat. Zerreißt das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel, wird die Koalition kaum ohne Schaden bleiben. Denn gegenseitige Schuldvorwürfe wären die Folge, bis hin zum Koalitionsbruch.
Bestätigt das Bundesverfassungsgericht hingegen, dass Berlin die Kompetenz für einen landesrechtlichen Mietendeckel hat und belassen es die Richter vielleicht bei dem einen oder anderen Korrekturhinweis, dürfen sich SPD, Linke und Grüne bestätigt fühlen – und gestärkt in die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zum Bundestag im September gehen. Die Verschnaufpause vor weiteren Mieterhöhungen, die der auf fünf Jahre begrenzte Mietendeckel den Berlinern verschaffen soll, wäre damit zwar höchstrichterlich bestätigt. Nur eines können selbst die Karlsruher Richter nicht: preiswerte Wohnungen in Berlin bauen. Das müssen die Landespolitiker schon selbst schaffen.
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