Keine Seltenheit in der Stadt

Dachstuhlbrände in Berlin: Müssen Mieter für Schaden zahlen?

Erst vor Tagen brannte ein Dachstuhl in Schöneberg lichterloh. Noch wird nach der Ursache gesucht. Eins steht fest: Den Schaden muss jemand zahlen.

Author - Berliner KURIER
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Der Dachstuhlbrand vor wenigen Tagen in Berlin-Schöneberg
Der Dachstuhlbrand vor wenigen Tagen in Berlin-SchönebergSven Kräuter/dpa

Sie sind ein Albtraum für Hausbewohner. Dachstuhlbrände, die in Berlin kein seltenes Phänomen sind. Erst vor wenigen Tagen brannte so einer in Schöneberg. Die Ursache wird noch untersucht. Fakt ist, jemand muss für den Schaden aufkommen. Doch sind das am Ende die Mieter?

Es war der 2. Juli, mit 37 Grad Celsius der bis jetzt heißeste Tag des Jahres in Berlin, als der Dachstuhl eines Mietshauses an der Kärntener Straße in Berlin-Schöneberg brannte. Die Rauchwolke war in vielen Teilen der Stadt zu sehen. Die Hausbewohner wurden evakuiert. Ein Mann kam mit dem Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung in ein Krankenhaus. Fast 170 Feuerwehrleute kämpften gegen die Flammen. Der Verdacht: fahrlässige Brandstiftung. Zum Brandzeitpunkt fanden Dachdeckerarbeiten statt. Die Polizei ermittelt.

Dachstuhlbrände sind in Berlin kein seltenes Phänomen. Vor etwa einem Jahr gab es einen ähnlichen Fall am Schöneberger Willmanndamm, ein Mann kam dabei ums Leben. Doch wer ist verantwortlich, wenn das Dach in Flammen steht? Wer zahlt für den Schaden? Eigentlich haftet der Brandverursacher. Doch ist das ein Handwerker, liegt der Fall anders. Dann muss der Auftraggeber, meist der Hauseigentümer, die Verantwortung tragen. Selbst wenn er keine Schuld hat, muss er für die entstandenen Schäden haften.

Dachstuhlbrand: Wann müssen Mieter für den Schaden zahlen?

Und damit indirekt auch die Mieter. Denn in der Regel zahlt die Gebäudeversicherung, wenn abgeschlossen, den Schaden. Die Versicherungsbeiträge kann der Hauseigentümer auf die Mieter umlegen lassen. Und: Der Auftraggeber, sprich der Hauseigentümer, kann ebenfalls Schadensersatz fordern, wenn der Brand durch den Handwerker grob fahrlässig oder vorsätzlich ausgelöst wurde. Denn in diesem Fall hätte der Dachdecker seine Sorgfaltspflicht verletzt.

Mieter, die aus dem Haus in Berlin-Schöneberg geholt wurden, in dem der Dachstuhl brannte.
Mieter, die aus dem Haus in Berlin-Schöneberg geholt wurden, in dem der Dachstuhl brannte.Markus Wächter/Berliner KURIER

In der Regel zahlen jedoch nicht die betreffenden Personen, sondern die Hausratversicherung, die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers oder die Wohngebäudeversicherung. Bei Fahrlässigkeit zahlt für den verantwortlichen Dachdecker die Berufshaftpflichtversicherung.

Dachstuhlbrände sind keine Seltenheit: Wer kommt für den Schaden auf?

Manchmal ist man auch auf Spenden angewiesen. Ein Beispiel dafür ist der verheerende Dachstuhlbrand in der berühmten Pariser Kathedrale Notre Dame im Jahr 2019. Hier konnte noch immer nicht die genaue Brandursache ermittelt werden, jedoch wird vermutet, dass es einen Kurzschluss auf dem Dachstuhl gegeben habe.

Niemand konnte für den Schaden haftbar gemacht werden, also ist der Eigentümer dafür verantwortlich – in diesem Fall der französische Staat. Der ließ sich jedoch finanziell unter die Arme greifen, von 340.000 Spendern aus 150 Ländern. Es kamen rund 850 Millionen Euro zusammen.