So etwas hört man nicht jeden Tag! Die Brandenburger Polizei berichtet von einem erschreckenden Vorfall am Wochenende: Wie ein verantwortungsloser Vater seinen Sohn in Gefahr gebracht haben soll – nur, um an Alkohol ranzukommen.
Elfjähriger muss Vater kutschieren
Ein 36-Jähriger soll im brandenburgischen Oberkrämer (Landkreis Oberhavel) seinen elf Jahre alten Sohn ans Steuer gesetzt haben – und das offenbar mit einem klaren Ziel: Der Junge sollte ihn mit dem Auto zu einer Tankstelle fahren, damit er Bier kaufen kann. Zeugen wurden am Samstag auf die Situation aufmerksam und informierten die Polizei.
Nach Angaben der Beamten saß der Elfjährige am Steuer, während der Vater auf dem Beifahrersitz Platz nahm. Der Mann gab an, selbst bereits Alkohol getrunken zu haben und deshalb nicht mehr fahren zu können. An der Tankstelle wollte er laut Polizei weiteren Alkohol besorgen.

Die Polizei stoppte das Fahrzeug noch rechtzeitig. Einen freiwilligen Atemalkoholtest verweigerte der 36-Jährige. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Der Elfjährige bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen, da er noch nicht strafmündig ist.
Gegen diese Gesetze könnte der Vater verstoßen haben
Der Vater dürfte sich in diesem Fall gleich wegen mehrerer Verstöße strafbar gemacht haben. Im Vordergrund steht dabei, dass er seinen elf Jahre alten Sohn ans Steuer gelassen hat, obwohl dieser keinen Führerschein besitzt. Das erfüllt den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis – und zwar nicht nur für den Fahrer selbst, sondern auch für denjenigen, der die Fahrt anordnet oder zulässt.

Hinzu kommt, dass der Mann nach eigenen Angaben bereits Alkohol getrunken hatte. Sollte nachweisbar sein, dass durch die Situation andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet wurden, kann zusätzlich eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegen. Auch eine Prüfung wegen Trunkenheit im Verkehr ist möglich, da der Vater trotz Alkoholkonsums die Fahrt organisiert und damit das Geschehen maßgeblich bestimmt hat.
Besonders schwer wiegt darüber hinaus der Umgang mit dem Kind: Indem er seinen Sohn in eine offensichtlich gefährliche Situation gebracht hat, könnte der Tatbestand der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht erfüllt sein. Der Elfjährige selbst muss dagegen keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten, da er noch nicht strafmündig ist.


