Horror-Prozess

Bewusstlose Frauen missbraucht! Knallhart-Urteil für Serienvergewaltiger Marvin S.

Ein Geschäftsmann setzt junge Frauen unter Drogen und fällt über sie her. Am Montag fiel in Berlin das Gerichtsurteil.

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Der Serienvergewaltiger Marvin S. mit seinem Anwalt beim Prozess.
Der Serienvergewaltiger Marvin S. mit seinem Anwalt beim Prozess.Pressefoto Wagner

Er ist zu gefährlich für Frauen, er darf laut Urteil auch nach verbüßter Haft nicht entlassen werden: Marvin S. (38) bekam wegen Vergewaltigung fünfeinhalb Jahre Knast und anschließende Sicherungsverwahrung.

Ein Serienvergewaltiger, stand nun für das Gericht fest. Einer, der auf Sex mit bewusstlosen Frauen steht. Richter Thorsten Braunschweig in Berlin: „Eine gestörte Sexualpräferenz mit fetischistischen und sadistischen Zügen liegt vor.“ Die Allgemeinheit müsse geschützt werden.

Bereits vor vier Monaten erhielt S. in einem ersten Prozess um das Schicksal einer Abiturientin (20) ebenfalls fünfeinhalb Jahren Haft. Im Verlauf des damaligen Prozesses ordnete das Gericht eine vollständige Auswertung seines Handys an.

Weitere Schock-Videos wurden gefunden. Horror-Szenen: Die betroffenen Frauen, heute 47 und 29, erfuhren erst Jahre später durch entdeckte Aufnahmen von Straftaten. Sie waren jeweils mit S. liiert. Um diese beiden Opfer und vier Taten in 2020 und 2021 ging es jetzt.

Seit April sitzt der Serienvergewaltiger in Haft

Pullover, kurzer Bart, freundlicher Blick: der studierte Betriebswirt und Ex-Geschäftsführer gilt als charmant, aber auch manipulativ. Seit April sitzt er in Haft. Festgenommen während des ersten Prozesses.

Die Abiturientin hatte er im April 2022 nachts an einer Haltestelle angesprochen. Sie war betrunken – aus Liebeskummer. Er nahm sie mit in seine Wohnung in Steglitz, gab ihr Drogen. Als sie halbtot in seiner Wohnung lag und minutenlang reanimiert werden musste, behauptete er: „Ein Drogen-Unfall.“ Alles sei freiwillig gewesen.

Im zweiten Prozess durch etliche Videos eine erdrückende Beweislage. Und es gib Chats mit einem anderen Mann. Der Richter: „Er schickte im März 2021 Handy-Aufnahmen von einem Opfer.“ Frauenverachtend ließen sie sich auf, bezeichneten sie als „Sklavin – erst wird sie vergewaltigt, dann putzt sie die Wohnung“. S. gestand.

Nun Sicherungsverwahrung. Der Richter: „Ein Erfolg einer Therapie ist nicht absehbar.“ S. wollte Bewährung, kann Revision einlegen. Dann ginge der Fall vor den Bundesgerichtshof. (KE.)