Der Juwelenraub im Dresdener Grünen Gewölbe gehört zu den spektakulärsten Kunstdiebstählen in Deutschland. Verübt wurde er von Mitgliedern eines arabischstämmigen Familien-Clans aus Berlin. Fünf Angeklagte wurden vor anderthalb Jahren zu Gefängnisstrafen verurteilt. Doch einer von ihnen soll noch immer frei sein.
Beim Einbruch in Sachsens berühmtes Schatzkammermuseum am 25. November 2019 erbeuteten die Täter 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten. Der Wert der Beute wurde auf 114 Millionen Euro geschätzt. Dazu kam der Schaden, den die Täter anrichteten, als sie eines ihrer Fluchtautos in der Tiefgarage eines Wohnhauses in Brand setzten.
Sechs junge Männer, Mitglieder des berüchtigten Remmo-Clans aus Berlin wurden gefasst, kamen vor das Landgericht in Dresden. Fünf von ihnen wurden im Mai 2023 zu Haftstrafen zwischen vier und sechs Jahren verurteilt. Die Urteile sind rechtskräftig.
Und dennoch ist einer der verurteilten Juwelendiebe offenbar noch weiter auf freiem Fuß. Der 25-Jährige wurde bisher nicht zum Strafantritt geladen, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden sagte.

Ist Berliner Behördenschlamperei schuld daran? Denn der Sprecher der Dresdener Staatsanwaltschaft erklärt: Die Vollstreckung sei trotz mehrfacher Nachfrage bisher nicht durch den zuständigen Jugendrichter am Berliner Amtsgericht Tiergarten eingeleitet worden. Erst dann könne die Dresdner Staatsanwaltschaft diese übernehmen.
Der Grund, warum der Jugendrichter in Berlin tätig werden muss: Wegen des fortgeschrittenen Alters soll der 25-Jährige aus dem Remmo-Clan seine Reststrafe jetzt im normalen statt im Jugendstrafvollzug verbüßen – wie sein bereits inhaftierter Zwillingsbruder.
Kunstdiebstahl im Grünen Gewölbe: Juwelendiebe sitzen im offenen Vollzug
Aktuell befinden sich vier der Verurteilten im offenen Vollzug in Berlin. Darunter ist auch ein Juwelendieb, der zunächst seine Jugendstrafe wegen des Diebstahls der Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum absitzen musste.
Offener Vollzug sei die Regel für Strafgefangene, sagte eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte. Die Eignung dafür, ob sie die Justizvollzugsanstalt für die Dauer einer Arbeit oder Ausbildung tagsüber verlassen könnten, werde geprüft „und das dann auch kontrolliert“.
Als der Gerichtsprozess im Mai 2023 in Dresden endete, wurden zunächst bei vier Verurteilten die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Grund war ein „Deal“ mit den Ermittlern. Diese vier Clan-Mitglieder hatten Geständnisse abgelegt und einen Großteil der Beute zurückgegeben.
Weil einer von ihnen aber noch eine andere Strafe verbüßte, kamen nur drei von ihnen tatsächlich vorerst auf freien Fuß. Ein weiterer Verurteilter blieb hinter Gittern, er hatte dem „Deal“ nicht zugestimmt. Der sechste Angeklagte wurde in dem Prozess freigesprochen. ■