Überwachung in Bädern

Schuss vor den Bug für Berlins Chef- Datenschützerin: Kameras in Bädern rechtens

Datenschutz oder Schutz vor Gewalt in Freibädern – was wiegt schwerer? Das Verwaltungsgericht hat nun entschieden.

Author - Stefanie Hildebrandt
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Ein Mann sitzt im Sommerbad Kreuzberg. Seit 2023 gibt es an den Kassen einzelner Bäder Videoüberwachung und Ausweiskontrolle.
Ein Mann sitzt im Sommerbad Kreuzberg. Seit 2023 gibt es an den Kassen einzelner Bäder Videoüberwachung und Ausweiskontrolle.dpa

Geräumte Bäder, Schlägereien am Beckenrand. Nach einem heißen Sommer haben die Berliner Bäder 2024 harte Maßnahmen ergriffen. Zu recht: Berliner Sommerbäder dürfen Ausweise kontrollieren und Kameras einsetzen – das hat jetzt das Verwaltungsgericht bestätigt.

Harte Maßnahmen in Berliner Bädern

Die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) haben im vergangenen Jahr wegen massiver Sicherheitsprobleme in mehreren Sommerbädern zu härteren Maßnahmen gegriffen. Und das war rechtens, wie das Verwaltungsgericht Berlin nun entschieden hat.

Die BBB betreiben 29 Sommerbäder in der Hauptstadt. 2023 kam es dort immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen: Bedrohungen, Pöbeleien, körperliche Angriffe – sowohl unter Badegästen als auch gegen das Personal. Drei Mal mussten ganze Bäder geräumt werden.

Sicherhheitspaket brachte Besserung

Als Reaktion führten die Berliner Bäderbetriebe ein Sicherheitspaket ein: – Ausweiskontrollen für alle Besucher ab 14 Jahren – Videoüberwachung an ausgewählten Eingängen

Kaum waren die Maßnahmen gestartet, schaltete sich die Berliner Datenschutzbeauftragte ein. Ihr Urteil: Die Kontrollen seien unverhältnismäßig und nicht geeignet, die Lage zu verbessern. Sie sprach eine Verwarnung aus.

Polizisten stehen vor dem Eingang des Sommerbads in Neukölln. Das Bad musste wegen Rangeleien und renitenter Besucher öfter frühzeitig geschlossen und geräumt worden.
Polizisten stehen vor dem Eingang des Sommerbads in Neukölln. Das Bad musste wegen Rangeleien und renitenter Besucher öfter frühzeitig geschlossen und geräumt worden.Caroline Bock

Gericht kippt Verwarnung

Die 42. Kammer des Verwaltungsgerichts sieht das komplett anders. Die Bäder-Betriebe hätten angesichts der dokumentierten Vorfälle gute Gründe gehabt, härter durchzugreifen. Die Maßnahmen seien geeignet gewesen, die aggressive Stimmung einzudämmen – und genau das habe sich 2024 auch gezeigt: Die Lage in den Sommerbädern habe sich deutlich beruhigt.

Dass sich der Effekt nicht jeder einzelnen Maßnahme exakt zuordnen lässt, spiele keine Rolle. Entscheidend sei die Gesamtwirkung.

Gericht: Schutz der Badegäste wiegt schwerer

Die Richter betonten, dass der Eingriff in die Privatsphäre vergleichsweise gering sei: – Die Ausweiskontrolle werde nicht gespeichert. – Die Kameras liefen ohne Live-Beobachtung. – Aufnahmen würden nach 72 Stunden gelöscht.

Demgegenüber stehe der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit der Badegäste – und der sei höher zu bewerten.

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